https://www.ckb-anwaelte.de/download/2020000338JHJH966-Bayerischer-Verwaltungsgerichtshof.pdf 15.09.2020 0338/2020-JH
https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-12-17.pdf EK 17/2-12 Landtag Rheinland Pfalz 18.8.2020
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/100/1910084.pdf Drucksache 19/10084 13.05.2019
In den Normenkontrollverfahren
Mögele, Thomas ./. Freistaat Bayern
20 N 20.750
20 N 20.844
20 N 20.1014
wird beantragt, bis längstens zum 23. September 2020 einen Termin zur mündlichen Verhandlung, der spätestens am 26. Oktober 2020 stattfindet, zu bestimmen.
Begründung
In den hiesigen Verfahren begehrt der Antragsteller die rechtliche Überprüfung der massivsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sowie des Freistaats Bayern. Mit Anträgen vom 8. April (BayIfSMV), 20. April (2. BayIfSMV) und vom 3. Mai 2020 (3. BayIfSMV) beanstandete er jeweils im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens zahlreiche Bestimmungen der jeweils gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
…
Das vorgenannte Rechtsgutachten wird auch als Anlage zur Akte gereicht.
Nach alledem ist zu konstatieren, dass den hiesigen Anträgen stattzugeben sein wird,
da aufgrund der erwiesenermaßen nicht durchgeführten Verhältnismäßigkeitsprüfung gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen wurde und die beanstandeten Bestimmungen allesamt verfassungswidrig sind.