Anonymous ID: f03288 Sept. 5, 2020, 5:12 a.m. No.10535961   🗄️.is 🔗kun

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Die neue Strategie der Berliner Polizei auf Demonstrationen ist offenbar, jeden Teilnehmer der keine Maske trägt vorläufig in Gewahrsam zu nehmen, wegen des vermeintlichen Verdachts auf Fälschung von Gesundheitszeugnissen, § 277 StGB. Ich war selbst Zeuge eines solchen Vorgangs und mich erreichen täglich weitere Augenzeugenberichte.

Durch diese verfassungsfeindliche „Polizeitaktik“, werden Redner gezielt davon abgehalten zu sprechen, Freiheitsberaubungen durchgeführt und das Grundgesetz mit Füßen getreten.

Folgende Straftatbestände kommen gegenüber der Polizei diesbezüglich zumindest regelmäßig in Betracht. Ich rege entsprechende Strafanzeigen an.

 

Nötigung, 240 Strafgesetzbuch

Falschen Verdächtigung, § 164 Strafgesetzbuch

Freiheitsberaubung, § 239 Strafgesetzbuch

Störung von nicht verbotene Versammlungen, § 21 Versammlungsgesetz

 

Die Berliner Polizei setzt alles daran, Versammlungen niederzuschlagen, das wird ihr nicht gelingen, wir machen weiter solange es nötig ist.

Ich empfehle den Bürger in Uniform die Lektüre der Geschichtsbücher, vor allem die zwanziger und dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts.

 

Markus Haintz

Rechtsanwalt https://t.me/Haintz

 

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen

Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis verfälscht und davon zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.