Der erste Landkreis in BW geht gegen seine Regierung vor!!!
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Die Allgemeinverfügung über den Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags vom 12. April 2021 wird ab dem 21. April aufgehoben.
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Die Allgemeinverfügung über die Beschränkung von Ansammlungen, privaten Zusammenkünften und privaten Veranstaltungen im Landkreis Göppingen vom 13. April 2021 wird ab dem 21. April aufgehoben.
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Die Allgemeinverfügung über eine Testpflicht im Bereich körpernaher Dienstleistungen im Landkreis Göppingen vom 13. April 2021 wird ab dem 21. April 2021 aufgehoben.
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Die Allgemeinverfügung über die Untersagung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 15. April 2021 wird ab dem 21. April 2021 aufgehoben
https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/widerruf+allgemeinverfuegungen.html
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