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[Forwarded from Rechtsanwältin Beate Bahner]
‼️Der neue geplante § 28b Infektionsschutzgesetz ist die Etablierung von Dauerlockdown, Dauerschließungen, Dauerausgangssperre und Dauerkontaktverbot. Das ist nicht nur die Etablierung eines permanenten Ausnahmezustands, die Regelungen der §§ 28a und b IfSG gehen vielmehr weit weit weit über das Kriegsrecht der Art. 115a GG ff hinaus.
Alle Bundestagsabgeordneten, die nächste Woche diesem Gesetz zustimmen, machen sich mitschuldig am Straftatbestand des § 7 Völkerstrafgesetzbuch "Verbrechen gegen die Menschlichkeit":
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
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in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, … wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Irgendwann wird abgerechnet. Nach allen Terrorsystemen wurde abgerechnet. Die Abgeordneten und Politiker, die hier mitspielen und die völlige Beseitigung der Grundrechte und des demokratischen Staatssystems mittragen, sollen wissen, was sie 83 Millionen Menschen bewusst und sehenden Auges antun. Warum sie dies tun, werden wir herausfinden. Gesundheit und Wohlergehen der Bevölkerung ist jedenfalls nicht ihre Motivation.
Wir werden es herausfinden. Irgendwann wird abgerechnet. ‼️