>Bin nicht auf Telegram. Sorry.
Das funktioniert auch ohne Anmeldung.
https://t.me/EvaHermanOffiziell
https://t.me/s/EvaHermanOffiziell
Einfach ein s/ in die URL einfügen oder auf die Seite gehen und dann auf "Preview channel"
>Bin nicht auf Telegram. Sorry.
Das funktioniert auch ohne Anmeldung.
https://t.me/EvaHermanOffiziell
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Einfach ein s/ in die URL einfügen oder auf die Seite gehen und dann auf "Preview channel"
falscher screenshot.
Netzfund
Lieber Herr Wisnewski,
ich bin Rechtsanwalt und Abonnent Ihres Telegram-Kanals. Als ich eine Verfassungsbeschwerde für investigative Dokumentarfilmer eingereicht habe, haben Sie mich schon medial unterstützt, wofür ich mich noch einmal bedanken möchte!
Jetzt hoffe ich, Sie erneut bitten zu können, Links von mir über Ihre Kanäle zu verbreiten:
http://www.ra.michaelaugustin.de/strafantrag-wegen-beleidigung-als-covidiot.html
Hier gibt es ein Formular zum Download, mit dem jeder Teilnehmer der Freiheitsdemo am 1.8. in Berlin Strafantrag gegen Politiker wie insbesondere Saskia Esken stellen kann, die die Teilnehmer als "Covidioten" bezeichnet haben. Die Bezeichnung "Covidiot" ist eine Beleidigung und auf Antrag strafbar. Ihr Post wurde auch von einigen Mainstreammedien zitiert.
Außerdem gibt es möglicherweise einen Entschädigungsanspruch für Betroffene des Lockdowns, die ihren beruflichen Tätigkeiten nicht mehr nachkommen konnten. Unter
http://www.ra.michaelaugustin.de/Antrag_Entschaedigung_56_IfSG.html
biete ich ebenfalls ein Formular zum Download an, mit dem der Entschädigungsanspruch der zuständigen Behörde angezeigt werden kann. Wie sich dieser Anspruch begründet erkläre ich unter dem angegebenen Link. Hervorzuheben ist dabei, dass die Frist für die Einreichung dieser Entschädigungsanzeige von drei Monaten auf zwölf Monate verlängert wurde: Man kann also noch immer auch diesen Entschädigungsanspruch anzeigen. (Im Video gab es diese Verlängerung noch nicht, weshalb hier noch von drei Monaten die Rede ist.)
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,