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Vertrag mit AstraZeneca EU sichert sich 300 Millionen Impfdosen

Stand: 14.08.2020 17:30 Uhr

 

Die Europäische Union hat sich mit einem Pharmaunternehmen geeinigt und sich die ersten 300 Millionen Dosen eines möglichen Corona-Impfstoffs gesichert. Hunderte weitere Millionen könnten bald folgen.

Die EU hat sich in einem Rahmenvertrag mit dem Pharmaunternehmen AstraZeneca den Kauf von 300 Millionen Dosen eines möglichen Impfstoffs gegen das Coronavirus gesichert.

Laut EU-Kommission enthält der Vertrag eine Option auf 100 Millionen weitere Impfungen.

Der Impfstoff sei nicht nur für die 27 EU-Staaten gedacht. Auch andere europäische Länder und weniger wohlhabende Staaten außerhalb der EU könnten mit dem Impfstoff versorgt werden, hieß es in Brüssel.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach vom "ersten Grundpfeiler" einer europäischen Impfstoffstrategie.

"Diese Strategie wird es uns ermöglichen, Europäer sowie unsere Partner anderswo in der Welt mit künftigen Vakzinen zu versorgen."

 

EU sichert sich Zugriffsrechte

Die wichtigsten Punkte dieser Strategie sind demnach Vorverträge und Abnahmegarantien, mit denen sich die EU Zugriff auf ausreichende Mengen der Impfstoffe sichert, die sich bislang noch in der Entwicklung befinden. Dadurch sollen Herstellungskapazitäten aufgebaut werden, obwohl die Hersteller noch nicht sicher sind, dass ihre Mittel wirklich funktionieren werden.

Eine sogenannte Impfstoffallianz zwischen Deutschland, Frankreich, Italien und den Niederlanden hatte bereits im Juni einen Vertrag über mindestens 300 Millionen Impfdosen mit dem Pharmakonzern AstraZeneca geschlossen. Das aktuelle Abkommen decke nun alle 27 EU-Staaten ab, sagte eine Kommissionssprecherin. Ob die neue EU-Abmachung den Vertrag der Impfstoffallianz ersetzt, blieb zunächst unklar.

 

Hunderte Millionen weitere Impfdosen in Verhandlung

Darüber hinaus würden laut EU-Kommission weitere Verträge verhandelt. So liefen derzeit Vorgespräche für einen Rahmenvertrag mit Janssen Pharmaceutica NV für den Kauf von 200 Millionen Dosen sowie einem Vorkaufsrecht für weitere 200 Millionen. Mit einem Joint Venture von Sanofi und GSK gab es bereits ähnliche Vorgespräche über den Kauf von 300 Millionen Dosen.

Finanziert werden sollen die Impfstoffe mit einem gegen die Corona-Krise geschaffenem Soforthilfeinstrument. Es ist mit insgesamt 2,7 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt ausgestattet.

Das Robert Koch-Institut hält den Einsatz eines Impfstoffs gegen das Coronavirus schon in wenigen Monaten für möglich.

"Vorläufige Prognosen lassen die Verfügbarkeit eines Impfstoffs (gegebenenfalls mehrerer) bis Herbst 2020 möglich erscheinen",

heißt es in einer aktuellen Publikation der Behörde. Mehr zu diesem Thema:

 

Paul-Ehrlich-Institut warnt vor russischem Corona-Impfstoff

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14.08.20, 15:13 Uhr

Professor Streeck Bonner Virologe mischt jetzt in internationalem Top-Team mit

Große Ehre für Professor Hendrik Streeck, Leiter der Virologie am Universitätsklinikum Bonn (UKB). Foto: UKB Bonn

 

Bonn -

Große Ehre für den Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn (UKB): Professor Hendrik Streeck ist jetzt Mitglied in der COVID-19 Expert Group der Inter Academy Partnership (IAP). Seine Wahl ist auch gleichzeitig eine internationale Ehre für die Bonner Uni-Klinik.

Was aber ist die IAP? Ein Zusammenschluss von Wissenschaftsakademien aus mehr als 130 Ländern, einschließlich der Deutschen Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.

Bonner Virologe berät in Zukunft Regierungen und internationale Organisationen

Das Top-Team ist multidisziplinär besetzt, für die Beratung von Regierungen und internationalen Organisationen zuständig. Die Experten der Covid-Gruppe sollen die immer neuen Erkenntnisse über die Corona-Pandemie wissenschaftlich aufbereiten. Das wird dann Politikern, aber auch der weiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

„Das UKB ist in der Krankenversorgung wie in der Forschung vielfältig mit COVID-19 befasst und stellt seine Erfahrung durch Professor Streeck sehr gerne diesem hochkarätigen internationalen Gremium zur Verfügung“, freut sich Professor Holzgreve, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKB.

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Focus

Oberste Zivilrichter entscheiden Trotz Kinderehen-Verbots: BGH bestätigt mit 16 geschlossene Ehe

 

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. dpa/Uli Deck/dpa/Symbolbild

 

Freitag, 14.08.2020, 12:34

Trotz des seit 2017 geltenden Verbots von Kinderehen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die im Libanon geschlossene Ehe einer damals 16-Jährigen bestätigt. Nach mehreren Jahren Ehe hatte eine Frau die Aufhebung der Ehe gefordert - was nun jedoch abgelehnt wurde.

Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe entschieden erstmals, in welchen Fällen Gerichte ausnahmsweise von der Aufhebung einer Ehe absehen können, wenn die Partner älter als 15 sind. Und zwar immer dann, "wenn feststeht, dass die Aufhebung in keiner Hinsicht unter Gesichtspunkten des Minderjährigenschutzes geboten ist, sondern vielmehr gewichtige Umstände gegen sie sprechen". Der Beschluss aus dem Juli wurde am Freitag veröffentlicht. (Az. XII ZB 131/20)

Das Gesetz war vor dem Hintergrund gestiegener Flüchtlingszahlen verabschiedet worden. Kinderehen hatten deswegen zugenommen. Ehen von Unter-16-Jährigen sind nach der neuen Regelung grundsätzlich nichtig. Ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat derzeit das Bundesverfassungsgericht zu klären. Die Prüfung angestoßen hat derselbe BGH-Senat, von dem auch die neue Entscheidung stammt.

Paar hatte 2001 geheiratet

Zu 16- und 17-Jährigen heißt es im Gesetz, dass die Ehe aufgehoben werden kann. Was das genau bedeuten soll, steht dort nicht. Diese Auslegung kommt nun von den Karlsruher Richtern.

Das Paar hatte 2001 geheiratet. Er war damals 21, sie kurz vor ihrem 17. Geburtstag. Die beiden lebten seit 2002 zusammen in Deutschland und haben vier Kinder. Inzwischen sind sie getrennt, die Frau hat einen neuen Partner und will die Ehe nicht mehr. Gerichte in Berlin hatten die Aufhebung der Ehe abgelehnt - zu Recht, wie nun der BGH entschied. Die Aufhebung würde hier "in krassem Gegensatz zu der langjährig bewusst im Erwachsenenalter gelebten Familienwirklichkeit stehen", meinen die Richter. Wenn die Frau die Ehe nicht mehr fortführen wolle, stehe ihr wie jedem anderen die Scheidung offen.

 

Unmittelbar nach dem Artkel erscheint das Päderastensymbol für kleine Mädchen und Kinder im Allgemeinen

Direkt nach einer OrangeManBad-Manipulation. Natürlich im Focus-Money. Symbolism will be their downfall

Anonymous ID: 4bfbe9 Aug. 15, 2020, 1:50 a.m. No.10295240   🗄️.is 🔗kun

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15 Aug 2020 08:43:01 UTC

Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in einer Inobhutnahme für Kinder und Jugendliche in Quarantäne

 

Zweifelt immer noch jemand daran, dass sie unsere Kinder wollen?