Anonymous ID: 6e6b5c Aug. 25, 2020, 10:03 a.m. No.10414350   🗄️.is 🔗kun

https://www.youtube.com/watch?v=GyoihKKmjlk

Corona127 - Ich glaube Jens Spahn mag mich nicht

 

Ich wurde heute ausgeladen an der Veranstaltung mit Herrn Spahn in Dortmund teilzunehmen. Ich habe mit einem Referenten des Büros des Bürgermeister Kandidaten gesprochen und erst hat mir gesagt ich wäre ausgelöst worden, als ich ihn dann gefragt habe, ob er weiß wer ich bin, hat er gesagt:" ja aber sie waren ja auch gar nicht eingeladen, wir haben sie ja trotzdem erst rein genommen und jetzt hat das Büro von Herrn Spahn gesagt, es dürften weniger Leute rein. Also nicht alles die sich angemeldet haben… nur rein lassen und er kam schwer ins stottern.

 

Es freut mich dass Jens Spahn offensichtlich Notiz von mir genommen hat und ich habe damit gerechnet dass er mich auslädt.

 

Ich habe ein Informationspapier für die anwesenden Ärzte vorbereitet und würde mich freuen, wenn jemand Zeit hat, es heute Abend in Dortmund vor dem Gebäude der kassenärztlichen Vereinigung zu verteilen. Ihr findet es auf meinem Telegramm Kanal zum ausdrucken.

https://t.me/AllesAusserMainstream/171

Anonymous ID: 6e6b5c Aug. 25, 2020, 11:04 a.m. No.10414961   🗄️.is 🔗kun   >>5248 >>0970 >>1351

https://ga.de/region/sieg-und-rhein/niederkassel/coronavirus-in-niederkassel-isolation-fuer-vierjaehriges-kind-angeordnet_aid-52902313

  1. August 2020 um 12:55 Uhr

Kritik an Kreisgesundheitsamt : Isolation für vierjähriges Kind in Niederkassel angeordnet

Die Schreiben der Ordnungsämter sind oftmals an die Kinder adressiert und drohen mit Isolation. Foto: dpa/Óscar J.Barroso

 

Rhein-Sieg-Kreis. Weil sich ein Mitarbeiter einer Niederkasseler Kita mit dem Coronavirus infiziert hat, müssen dort auch kleine Kinder als enge Kontaktpersonen in Quarantäne. Über den harschen Ton der Ordnungsverfügung ärgern sich die Eltern.

 

Weil sich ein Mitarbeiter einer Niederkasseler Kita mit dem Coronavirus infiziert hat, müssen dort auch kleine Kinder als enge Kontaktpersonen in Quarantäne. Die Ordnungsverfügung mit der Androhung von Zwangsmitteln, die den Eltern der Kleinen vom Ordnungsamt der Stadt im Auftrag des Kreisgesundheitsamtes zugestellt wird, sorgt für Unverständnis. Im Standardschreiben heißt es an ein vierjähriges Kind adressiert:

„Des Weiteren müssen Sie im Haushalt nach Möglichkeit auf eine zeitliche und räumliche Trennung von den anderen Haushaltsmitgliedern achten.“

Die Eltern des betroffenen Kleinkindes fragen sich jetzt: „Wie soll das gehen? Man kann doch kein Kind alleine lassen.“ Sie würden sich wünschen, das Standardschreiben für die Quarantäne von Kindern anzupassen. In einer Anlage heißt es dann immerhin „Sie/Ihr Kind“. Die Maßnahmen sind aber ebenfalls für Vierjährige nicht geeignet: Mahlzeiten nicht gemeinsam einnehmen, sich „stets in anderen Räumen als die übrigen Haushaltsmitglieder aufhalten“ und Küche und Bad nicht gemeinsam nutzen.

Trennung von Familie angedroht

Auch die dem Kind angedrohten Zwangsmittel erschrecken die Eltern: „Die bedeutet für Sie, dass ich auch gegen Ihren Willen, notfalls unter Anwendung körperlicher Gewalt, sicherstelle, dass Sie den oben genannten Quarantäne-Bereich nicht verlassen. Alternativ kann auch die zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Quarantänestation angeordnet werden“, heißt es in dem Schreiben. Der Deutsche Kinderschutzbund hat bereits Ende Juli auf die Situation von Kindern in Quarantäne hingewiesen.

„Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt.

Der Kinderschutzbund empfindet diese Maßnahmen als unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar. Die Drohung mit dem scharfen Schwert der Herausnahme und Unterbringung auf einer Isolierstation verunsichert zudem Familien nachhaltig“, so der Kinderschutzbund. Er empfiehlt deshalb, den gesamten Haushalt oder zumindest ein Elternteil in die Quarantäne-Maßnahmen einzubeziehen.

Wie kann ein Verdienstausfall der Eltern vermieden werden?

Der Rhein-Sieg-Kreis schließt sich laut Pressestelle der Empfehlung des Robert Koch-Instituts an, wonach die Eltern sich zur Betreuung ihrer Kinder freiwillig selbst in Quarantäne begeben sollten. Das Infektionsschutzgesetz regelt für Eltern, deren Kinder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Entschädigung für Verdienstausfall. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) verweist dazu auf die Internetseite ifsg-online,de. „Aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens dauert die Bearbeitung der Anträge aktuell leider mehrere Wochen“, so der LVR.

 

Die Mutter des Kleinkindes aus Niederkassel versuchte zunächst, beim Kreisgesundheitsamt mehr Informationen zu bekommen, fühlte sich aber abgewimmelt. Auf der Quarantäneverfügung des Kreises ist lediglich eine E-Mailadresse und die Nummer des Bürgertelefons angegeben.

Die Stadt Niederkassel kündigte am Montag an, ein Zusatzschreiben für die Quarantäne bei Kindern zu erstellen, das sie künftig zusammen mit der Ordnungsverfügung zustellen will. Die Stadt ist zwar die Überbringerin der Nachricht, die harschen Formulierungen gehen aber auf das Infektionsschutzgesetzt zurück. Die Verhaltensmaßnahmen im Anhang formuliert das Kreisgesundheitsamt. „Wir werden im Zusatzschreiben erklären, wie alles zusammenhängt“, sagte Pressesprecher Markus Thüren.

Die Zahlen

Aktuelle Coronafälle im Rhein-Sieg-Kreis

Im Rhein-Sieg-Kreis sind aktuell 75 Personen mit Sars-CoV-2 infiziert (Stand Freitag, 12.30 Uhr). Insgesamt gibt es 1752 bestätigte Coronafälle, 1624 Personen sind genesen. Die Zahlen nach Kommunen: Alfter (bestätigte Fälle 88/aktuelle Fälle 4), Bad Honnef (74/3), Bornheim (150/11), Eitorf (54/1), Hennef (93/3), Königswinter (115/0), Lohmar (86/2), Meckenheim (94/9), Much (21/0), Neunkirchen-Seelscheid (30/0), Niederkassel (73/5), Rheinbach (70/3), Ruppichteroth (18/0), Sankt Augustin (364/4), Siegburg (109/7), Swisttal (67/2), Troisdorf (162/18), Wachtberg (45/2), Windeck (39/1).

Aktuell dürfen im Rhein-Sieg-Kreis 1062 Personen ihre Wohnung nicht verlassen. Die Zahl der Kinder, die von häuslicher Quarantäne betroffen sind, kann die Pressestelle nicht nennen.