Bundesverfassungsgericht stellt Infektionsschutz über Versammlungsrecht
In seinem Beschluss, der das Verbot des Demo-Camps der Initiative "Querdenken 711" in Berlin bekräftigt, begründen die Verfassungsrichter ihre Entscheidung u.a. wie folgt:
Es stehe im Grundsatz außer Zweifel, dass ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG zum Schutz des Grundrechts Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gerechtfertigt werden kann.
BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2020
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1 BvQ 94/20 -, Rn. 16
http://www.bverfg.de/e/qk20200830_1bvq009420.html