Anonymous ID: c48000 Sept. 2, 2020, 10:20 a.m. No.10504894   🗄️.is 🔗kun   >>5541

>>10480490

>>10481127

 

https://archive.vn/6O0l0 https://www.cdc.gov/nchs/nvss/vsrr/covid_weekly/index.htm

https://archive.vn/kPvsI https://www.cdc.gov/nchs/nvss/vsrr/covid19/excess_deaths.htm

 

RA Markus Haintz, Querdenken-731 Ulm

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US-Behörde: Statt 161.000 Todesfällen sind in den USA tatsächlich nur 9.600 an Covid-19 gestorben.

 

Die Meldung sollte das Corona-Gebäude endgültig zum Einsturz bringen. Einem Bericht der US-Nachrichtenplattform „Gateway Pundit“ zufolge hat das CDC, das „Centers for Desease Control and Prevention“ – die amerikanische Seuchenschutzbehörde – die bisherige Zählweise bei Covid-19-Verstorbenen ergänzt. Nun wird offengelegt, wieviele Patienten tatsächlich an Covid-19 verstorben sind. Dies geschah jedoch still und heimlich – in den großen Medien wurde bis jetzt nichts davon berichtet. Das CDC stellte jetzt fest, dass statt 161.000 nur 9.600 Amerikaner tatsächlich an Covid-19 gestorben seien – also nur 6 % der ursprünglich genannten Zahl (Stand 26.8.2020). Alle anderen statistisch erfassten Covid-19 Toten hätten verschiedene, schwere Krankheiten gehabt, an denen sie gestorben seien, im Durchschnitt 2,6 Erkrankungen pro Person. Das deckt sich in etwa mit früher bekannt gewordenen Zahlen aus dem Hamburger UKE, wo systematisch Obduktionen von Corona-Toten durchgeführt wurden.

 

Dazu Uwe Witt, Mitglied im Gesundheits-Ausschuss des Deutschen Bundestages: „Wenn in den USA jetzt die Zahlen so kommuniziert werden, dann muss die Frage erlaubt sein, wieviele tatsächlich in Deutschland an Covid-19 gestorben sind? Es hat den Anschein, dass in Deutschland niemand an diesen Zahlen interessiert ist und sie gar nicht erhoben werden. Wenn man den Anteil der tatsächlich an Covid-19 Verstorbenen von 6 % aus den USA zugrunde legt, stellt sich die Frage, wieviele der 9.300 Toten in der Statistik bleiben in Deutschland übrig? 558?

 

Dafür tragen jetzt 70 Millionen eine Maske, knapp sieben Millionen sind in Kurzarbeit, 600.000 Arbeitslose sind 2020 bereits dazu gekommen, ganze Branchen und Industriezweige werden ausgelöscht. Das werden Sie uns erklären müssen, Herr Gesundheitsminister Spahn. War es das, was Sie damit meinten, man werden vieles verzeihen müssen?“

 

In Österreich heißt es auf der Seite des Gesundheitsministeriums:

„Jede verstorbene Person, die zuvor COVID-positiv getestet wurde, wird in der Statistik als „COVID-Tote/r“ geführt, unabhängig davon, ob sie direkt an den Folgen der Viruserkrankung selbst oder „mit dem Virus“ (an einer potentiell anderen Todesursache) verstorben ist.“

 

Die Österreicher räumen wenigstens ein, wie sie ihre Zahlen ermitteln.

Genau so oder so ähnlich werden angebliche Corona-Tote auf der ganzen Welt gezählt.

 

Jeder, der der englischen Sprache mächtig ist, kann die Meldung aus den USA auf der Seite des CDC nachlesen:

https://www.cdc.gov/nchs/nvss/vsrr/covid_weekly/index.htm

 

Die entscheidende Textpassage steht über Tabelle 3 unter der Zwischenübershrift Comorbidities:

„Table 3 shows the types of health conditions and contributing causes mentioned in conjunction with deaths involving coronavirus disease 2019 (COVID-19). For 6% of the deaths, COVID-19 was the only cause mentioned. For deaths with conditions or causes in addition to COVID-19, on average, there were 2.6 additional conditions or causes per death. The number of deaths with each condition or cause is shown for all deaths and by age groups.“

www.cdc.gov

COVID-19 Provisional Counts - Weekly Updates by Select Demographic and Geographic Characteristics

Tabulated data on provisional COVID-19 deaths by age, sex, race and Hispanic origin, and comorbidities. Also includes an index of state-level and county-level mortality data available for download.

Anonymous ID: c48000 Sept. 2, 2020, 11:13 a.m. No.10505567   🗄️.is 🔗kun   >>6044

https://www.youtube.com/watch?v=jKl9WzdFBHI

Spahn in der Bild, Festnahme Australien, Todesurkunde für mehr Covid-Tote, Stürmchen am Reichstag

Anonymous ID: c48000 Sept. 2, 2020, 12:26 p.m. No.10506380   🗄️.is 🔗kun   >>8917 >>4887

https://www.ckb-anwaelte.de/download/Antrag_JH_DP_teilanonymVerfoeff.pdf

https://pixeldrain.com/u/p7JH7t94

https://www.journalistenwatch.com/2020/09/02/unterlassungsklage-rki-daten/

https://www.rubikon.news/artikel/die-selbst-verletzung

 

Unterlassungsklage gegen RKI wegen irreführender Daten-Kommunikation

  1. September 2020

Die Diplom-Psychologin Daniela Prousa hat am Montag eine Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Ihr Antragsgegner: Das Robert Koch-Institut.

Vertreten wird die bayerische Diplom-Psychologin Daniela Prousa durch die Rechtsanwältin Jessica Hamed des Anwaltsbüro Bernhard Korn & Partner in Bad Kreuznach. Laut vorliegendem „Antrag auf einstweilige Anordnung“ wird von der Antragstellerin Daniela Prousa beantragt, dass dem Robert-Koch-Institut (RKI) – im Folgenden Antragsgegner genannt – untersagt wird:

bei sinkender bzw. gleichbleibender SARS-CoV-2-Positivenquote wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend,

dem Antragsgegner zu untersagen, bei einer Positivenrate von einem derart niedrigen Wert wie rund 1%, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend,

dem Antragsgegner zu untersagen, bei Zusammenfassungen einzig die absolute Anzahl der positiven SARS-CoV-2-Tests darzustellen bzw. darauf basierend die kumulativen Fallzahlen oder die Inzidenz ohne Nennung der Positivenquote und des starken Einflussfaktors eines bedeutsamen Testanstieges auf die absoluten Zahlen,

den Antragsgegner zu verpflichten, die unter 1. genannten Behauptungen in seinen täglichen Lageberichten zu COVID-19 vom 25. bis einschließlich 28.08.2020 zu

widerrufen und in der Weise richtigzustellen, in der er die Behauptungen verbreitet hat und

dem Antragsgegner die Kosten dieses Verfahrens

aufzuerlegen.

 

Die Antragstellerin stellt in dem 35-seitigen Antrag ausführlich dar, was die verzerrende Berichterstattung des RKI´s für Auswirkungen auf sie hat. Die

Antragstellerin empfinde die verzerrende Berichterstattung, die mutmaßlich darauf abzielt, Angst zu schüren, um Akzeptanz für die Anti-Corona-Maßnahmen zu schaffen, als bedrohlich, heißt es im anwaltlichen Schreiben weiter. Sie empfinde die irreführende Berichterstattung seitens einer Behörde als einen Versuch der Instrumentalisierung ihrer Person und ihrer Mitmenschen. Diese sei mit noch längerer weiterer Wiederholung wissenschaftlich nachweislich gesundheitsgefährdend. Der Antragsgegner – das RKI – schaffe durch seine zu beanstandende Informationspolitik ein gesellschaftliches Klima der Angst und des gegenseitigen Argwohns.

Unterlassungsklage gegen RKI

Die Antragstellerin habe auf verschiedenen Wegen ihre berechtigte Kritik an der Informationspolitik des Antragsgegners geübt – jedoch stets ohne Erfolg. Der hiesige Gang zum Verwaltungsgericht Berlin stelle ultima ratio dar und unterstreiche die Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit ihres Anliegens, so Prousas Rechtsanwältin Jessica Hamed.

Prousa legte mit ihrer 128 Seiten starken „Studie zu psychischen und psychovegativen Beschwerden mit den aktuellen Mund-Nasen-Schutz-Verordnungen“ Mitte August die deutschlandweit erste umfangreiche und abgeschlossene „Research-Gap“-Studie vor. Bereits jetzt seien Folgeschäden durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Teile der deutschen Bevölkerung erkennbar, so ein Ergebnis der Studie, die unter anderem das Portal Rubikon veröffentlichte.

Am 25. August reichte Prousa bereits eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein und kündigte an, wenn es sein muss, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen zu wollen. (SB)