Anonymous ID: 838fd5 Sept. 22, 2020, 1:23 a.m. No.10741435   🗄️.is 🔗kun   >>1466 >>1495 >>9323 >>7274

https://www.vgh.bayern.de/media/vgwuerzburg/20a01301b.pdf

Nr. W 8 E 20.1301 Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg

 

Gerhard Wisnewski OFFIZIELL

In der Sache Freistaat Bayern ./. Hippokrates - Bayerisches Verwaltungsgericht hebt mal eben die ärztliche Schweigepflicht auf… - 18.09.2020

 

In einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Würzburg (VGH Würzburg W 8 E 20.130) wird zugunsten des Vermummunsgebotes mal eben en passant die ärztliche Schweigepflicht kassiert - es geht zwar vordergründig "nur" um die Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Anordnung zum Thema Angstlumpen, in der Begründung führt das Gericht aber als einen der Hauptkritikpunkte an den umstrittenen ärztlichen Attesten auf, dass diese keine konkreten Angaben zu den medizinischen Gründen für die Befreiung (also: keine Diagnosen) enthielten. Eine aberwitzige Begründung, schließlich enthalten aus guten Gründen auch andere ärztliche Atteste (z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) genau diese sensiblen Daten nicht - weil sie weder den Schulleiter, noch den Arbeitgeber irgend etwas angehen.

Die ärztliche Schweigepflicht ist eine der ältesten Rechtsregeln der Menschheitsgeschichte, sie ist als Fundament des Vertrauensverhältnisses zwischen Ärzten und Patienten die Grundlage jeder ärztlichen Behandlung und ihre Akzeptanz durch die Judikative ist konstituierendes Merkmal eines Rechtsstaates.

Die Argumentation der Würzburger Richter ist für Ärztinnen und Ärzte nichts weniger als die richterliche Anstiftung zum Rechtsbruch, ich habe mir daher erlaubt, in dieser Angelegenheit sowohl die Bayerische Landesärztekammer, als auch den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Prof. Dr. Thomas Petri einzuschalten…

Anonymous ID: 838fd5 Sept. 22, 2020, 1:31 a.m. No.10741466   🗄️.is 🔗kun   >>1495 >>9323 >>7274

>>10741435

https://youtube.com/watch?v=QQGqjbOfl_Q

Offener Brief an die Ärztekammer: MN-Abdeckung - wer haftet? Angriff auf ärztliche Schweigepflicht!

 

Wir, ein Arztehepaar, haben uns mit einem offenen Brief an die für uns zuständige Ärztekammer gewandt. Seit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 17.09.20, sehen wir die ärztliche Schweigepflicht in höchster Gefahr: Auf einem öffentlich einsehbaren Dokument hat eine Diagnose ebenso wenig zu suchen, wie auf einer Krankschreibung! Außerdem wollen wir die Frage der Haftung für etwaige Schäden zweifelsfrei geregelt sehen, die nach unserer Wahrnehmung von der Politik nach "unten" delegiert wurde.

Die dazugehörige PDF und weitere Infos sind auf meinem Telegramkanal zu finden:

 

https://t.me/aerzte

https://bitchute.com/aerztefuerdenfrieden

Kontaktmöglichkeit über: info@aerzte-fuer-den-frieden.de