https://www.vgh.bayern.de/media/vgwuerzburg/20a01301b.pdf
Nr. W 8 E 20.1301 Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg
Gerhard Wisnewski OFFIZIELL
In der Sache Freistaat Bayern ./. Hippokrates - Bayerisches Verwaltungsgericht hebt mal eben die ärztliche Schweigepflicht auf… - 18.09.2020
In einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Würzburg (VGH Würzburg W 8 E 20.130) wird zugunsten des Vermummunsgebotes mal eben en passant die ärztliche Schweigepflicht kassiert - es geht zwar vordergründig "nur" um die Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Anordnung zum Thema Angstlumpen, in der Begründung führt das Gericht aber als einen der Hauptkritikpunkte an den umstrittenen ärztlichen Attesten auf, dass diese keine konkreten Angaben zu den medizinischen Gründen für die Befreiung (also: keine Diagnosen) enthielten. Eine aberwitzige Begründung, schließlich enthalten aus guten Gründen auch andere ärztliche Atteste (z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) genau diese sensiblen Daten nicht - weil sie weder den Schulleiter, noch den Arbeitgeber irgend etwas angehen.
Die ärztliche Schweigepflicht ist eine der ältesten Rechtsregeln der Menschheitsgeschichte, sie ist als Fundament des Vertrauensverhältnisses zwischen Ärzten und Patienten die Grundlage jeder ärztlichen Behandlung und ihre Akzeptanz durch die Judikative ist konstituierendes Merkmal eines Rechtsstaates.
Die Argumentation der Würzburger Richter ist für Ärztinnen und Ärzte nichts weniger als die richterliche Anstiftung zum Rechtsbruch, ich habe mir daher erlaubt, in dieser Angelegenheit sowohl die Bayerische Landesärztekammer, als auch den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Prof. Dr. Thomas Petri einzuschalten…