Heute wird der „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Plenum Thema sein. Dieser liest sich wie aus Orwells 1984 entnommen. Erschreckend ist, dass weder Medien noch Gesellschaft den Aufschrei wagen. Mit dem Gesetzesentwurf sollen die bestehenden und vermutlich noch in der Schublade liegenden (Corona-)Einschrankungen inklusive Uberwachungsgelusten rechtlich legitimiert werden und damit jedes Recht auf Debatte oder gar Klage im Keim erstickt werden.
Unter anderem ist von einer Pflicht zur Untersuchung die Rede, die jederzeit angeordnet werden kann. Ebenso soll durch die Absatze 4 bis 7 und 10 das Grundrecht der korperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) eingeschrankt werden. Im Entwurf von CDU/CSU- und SPD-Fraktion finden sich außerdem in Artikel 7 weitere harte und nicht hinnehmbare Einschrankungen: Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG), der Freizugigkeit (Artikel 11 Absatz 1 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 GG) beschnitten.
Kompetenzen zum Abfragen und Speichern von Daten werden ab 1.1.2021 in einem zentralen elektronischen Register dramatisch erweitert, letztlich lassen sie sich auf jegliches neue Virus oder Bakterium ausweiten. Es sollen sogar Symptome meldepflichtig werden. Der Uberwachungsstaat schafft den glasernen Menschen – vom standigen Wissen um den Aufenthaltsort, dem Festsetzen der Burger, uber zwangsweise angeordnete Untersuchungen bis hin zum Abschaffen der korperlichen Unversehrtheit – diese Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes kommt einer Ermachtigung aus dunklen Zeiten gleich.
Die AfD-Fraktion wird sich vehement gegen jede Instrumentalisierung des Infektionsschutzgesetzes stellen. Als ersten Schritt haben wir eine Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gestellt!
A. Weidel AFD
Auch Max Otte sieht einen klaren Wahlbetrug
https://youtu.be/98aKlXQQrB0