Corona Ermächtigungsgesetz Teil 3 (Ich nenne die Dinge beim Namen)
19/23944 BT Drucksache markiert. Mal wieder "alternativlos".Die Risikogebiete außerhalb Deutschlands wurden definiert, die Reisefreiheit wird massiv eingeschränkt. An vielen Stellen wird das Wort schwerwiegend durch das Wort bedrohlich ersetzt, was Maßnahmen leichter rechtfertigt. In § 28a werden eine Vielzahl der bisherigen Freiheitseinschränkungen gesetzlich normiert, Adressat ist der „Nichtstörer“, also die Bevölkerung. Maßstab die Infektionen, welche nach wie vor nicht nachgewiesen werden. In § 36 werden diverse Einreisebeschränkungen nach Deutschland definiert, eine Einreise auch deutscher Staatsbürger ohne Impfnachweis oder PCR-Test kann dann untersagt werden.
Abstimmung im Bundestag: Mittwoch 18. November 12:00 Uhr
Markus Haintz
Rechtsanwalt
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"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."
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