Friedrich Maik?
Mit dem hat sich schon das Preußenjournal befasst:
https://preussenjournal.net/2019/05/11/faktencheck-preussen-erbt-mecklenburg/
Unser Faktencheck zum Volldraht-Artikel ergibt damit das folgende Resultat: Eine staatsrechtliche Reorganisation der mecklenburgischen Großherzogtümer ist ausgeschlossen, da kein thronfolgeberechtigter Agnat einer mecklenburgischen Fürstenlinie existiert. Bei Geikler Maik® mag es sich vielleicht um einen legitimen Erben des Fürstentums Ratzeburg handeln – ein thronfolgeberechtigter Erbe eines mecklenburgischen Staates mit „Regierungsanspruch“ ist er in keinem Fall, denn:
Mecklenburg ist preußisch!