>Bsp: Eine hoheitliche Polizei eines Staates benötigt keinen Markenschutz.
Teile des HGBs und das BGBs gehen auf das Ende des 19. Jahrunderts zurück, d.h. also auf das Kaiserreich.
>Firmeneinträge über Gerichte und "behörden" finden sich ebenfalls zuhauf…
Reine Spekulation, nicht ein einziger evidenter Beweis.