Infektion zu lange her
Trotz Antikörpern nicht automatisch genesen
Für jene, die vollständig geimpft oder genesen sind, gelten Ausnahmen von den Corona-Regeln. Als genesen gilt man aber nur, wenn die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Infizierte, deren Ansteckung länger her ist, gehen trotz noch vorhandener Antikörper leer aus, befindet das Bundesverfassungsgericht.
___Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines ehemaligen Corona-Infizierten abgelehnt, dessen Ansteckung gemäß der bundesweiten Ausnahmen für Genesene und Geimpfte zu lange zurückliegt.__ Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, entschieden die Karlsruher Richter laut Mitteilung (Az.: 1 BvR 1260/21 vom 7. Juni). Daran ändert auch nichts, dass der Beschwerdeführer nach wie vor über ausreichend neutralisierende Antikörper gegen das Coronavirus im Blut verfügt und das mittels eines aktuellen Nachweises auch belegen kann.
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