>>14210354
Und es ist ein amerikanisches Board.
1A (Free Speech) of the constitution for the united states of America und §5 (Freie Meinungsbildung und Freie Meinungsäußerung) des Grundgesetzes der Bundestepublik Deutschland spezifizieren nicht in welcher Sprache man sich äußern darf.
Beide Rechte beinhalten aber auch das Recht, die - in welcher Sprache auch immer - geäusserte Meinung für den, der damit nicht einverstanden ist, selbige Meinung zu ignorieren.
Wie gut, daß sich einige hier mit dem von mir präsentierten Inhalt auseinandersetzen und nicht mich als unbekannte Person mit nicht verifizierbaren Anschuldigungen angreifen.
Verletzt Euch nicht beim Denken!
Those people here yelling around the loudest are not smart enough to compete with me. All they can do is acuse others of what they are guilty.
The panic is very obvious.
Cute.
Lets see what happens …