Im besten Deutschland aller Zeiten darf zwar der Hund, aber nicht das ungespritzte Herrchen oder Frauchen in den Park.
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Schwetzingen. Seit die Alarmstufe in Baden-Württemberg ausgerufen wurde, gilt auch für den Schwetzinger Schlossgarten die 2G-Zugangsregel. „Wir haben da keinen Ermessensspielraum, da 2G für kulturelle und für Freizeiteinrichtungen gleichmaßen gilt“, sagt Michael Hörrmann am Montag auf Anfrage unserer Zeitung. Am Eingang erfolgen strenge Kontrollen, für die die Gäste aber laut Wachdienst durchweg Verständnis aufgebracht haben.
Demnach dürfen nur noch Geimpfte und Genesene in den Schlossgarten – Ungeimpfte müssen draußen bleiben, selbst wenn sie einen negativen Test nachweisen können. Der Grund: In der Verordnung des Landes wird kein Unterschied zwischen Kultureinrichtungen innen oder außen gemacht.
Die neue 2G-Kontrolle am Eingang zum Schwetzinger Schlossgarten.