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>WELT-Chefreporter geht von einem Ende der Impfpflicht für Pfleger aus 👀
https://t.me/Gesundheitswesen_in_der_Krise/1396 ff
BeneVit- dieser Name ging schon mehrfach hier durch, da diese Unternehmensgruppe mit frühzeitigen Freistellungen und teilweise Kündigungen bereits zum 01.12.21 auf das IfSG reagiert hat, ohne dass es dafür eine rechtliche Veranlassung gegeben hätte!
Nun hat BeneVit den nächsten Hammer gebracht.
Nachdem also die ungeimpften Kollegen seit Dezember 21 mit Bezahlung freigestellt wurden, hatte die Unternehmensgruppe die bezahlte Freistellung zum 01.04.22 in eine unbezahlte Freistellung geändert, allerdings ohne die Mitarbeiter darüber zu informieren!
Neben der Tatsache, dass natürlich auch einfach kein Geldeingang mehr auf dem Konto ist, bedeutet unbezahlte Freistellung unter anderem eben auch keine Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer zu zahlen, keine Krankenkassenbeiträge.
BeneVit hat die Kollegen bei den Krankenkassen einfach abgemeldet. Die Kollegen selber erfuhren aber erst vergangene Woche Donnerstag und Freitag durch ihre Krankenkassen davon. Die offizielle Information über die unentgeltliche Freistellung erhielten die Mitarbeiter von BeneVit selber erst am 27.04.22.
BeneVit hat ja, wie schon erwähnt, frühzeitig mehr als fragwürdig eigenmächtig gehandelt, das ist auch hier wieder der Fall, denn nach wie vor sind den betroffenen Kollegen keine Betretungsverbote durch das Gesundheitsamt ausgesprochen worden.
Aber es geht noch weiter.
Am 22.04.22 kamen Briefe per Einschreiben, dass die Mitarbeiter am 25.04.22 in eine Einrichtung nach Mössingen zum Arbeiten kommen sollen. Dieser Brief wurde bundesweit zugestellt, unabhängig von der Entfernung zu Mössingen.
Zu diesem Zeitpunkt wusste wie gesagt noch gar keiner der Kollegen überhaupt offiziell, dass er schon seit dem 01.04.22 'abgemeldet' war. Diese nachträgliche Information ging ja erst am 27.04.22 raus.
Nochmal chronologisch zusammengefasst:
-bezahlte Freistellung aller ungeimpften Kollegen zum 01.12.21
-Aufhebung der widerruflichen Freistellung am 21.04.22
-mit Arbeitsaufforderung zum 25.04.22
-rückwirkende Information über Umwandlung von bezahlter in unbezahlte Freistellung zum 01.04.22 schriftlich mitgeteilt am 27.04.22
Ich kann nur jeden Kollegen ermutigen sich mit allen (arbeitsrechtlichen) Mitteln dagegen zu wehren.