Sachsen-Sumpf – graben graben graben
"Sachsen-Sumpf" – De Maiziere verteidigt sich
https://www.welt.de/politik/article3429681/Sachsen-Sumpf-De-Maiziere-verteidigt-sich.html
Prüfer rügen Arbeit des Verfassungsschutzes
Die Ermittler beim sächsischen Verfassungsschutz haben bei der Bearbeitung der Korruptionsaffäre geschlampt, meint ein unabhängiges Prüfteam. Von einem „Sumpf in Sachsen" will das Komitee aber nicht sprechen, eher von "Verkettung unglücklicher Umstände".
https://www.welt.de/politik/article1132710/Pruefer-ruegen-Arbeit-des-Verfassungsschutzes.html
Thomas de Maizière Sachsensumpf Cover up of child abuse in the Chancellery
https://www.youtube.com/watch?v=uWXrckk8NVA
Kinderschänder: Interview mit Sachsensumpf-Opfer Mandy Kopp
https://www.youtube.com/watch?v=COugbW5icss
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und wichtig für unsere Grenzpolitik ab 2015 wieder De Maiziere!!!
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2018/02/19/kurz-eingeworfen-bundesinnenminister-ordnete-2015-muendlich-die-dauerhafte-rechtswidrige-grenzoeffnung-an/
Kurz eingeworfen: Bundesinnenminister De Maiziere ordnete 2015 mündlich die dauerhafte rechtswidrige Grenzöffnung an!!!
Was liegt dem zugrunde, dass die Grenzpolizei seit Herbst 2015 jeden, der das Zauberwort „Asyl“ ausspricht, entgegen entsprechender gesetzlicher Bestimmungen, noch immer täglich ungehindert ins Land lässt?
Das Bundesinnenministerium teilte kürzlich dem Schriftsteller Dr. Frank W. Haubold auf dessen Anfrage mit:
„Herr Minister Dr. de Maizière hat am 13. September 2015 entschieden und dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums mündlich mitgeteilt, dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen. Eine schriftliche Anordnung des BMI gibt es nicht. Die Entscheidung wurde im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen. Die bisherige Verfahrensweise kommt weiterhin zur Anwendung und ist zeitlich nicht befristet.“
Rechtswidrigkeit der Anordnung
Abgesehen davon ist diese Anordnung des Bundesinnenministers vom 13. September 2015 auch inhaltlich eklatant rechtswidrig. So schreibt Prof. Udo Di Fabio in dem genannten Gutachten:
„Aber selbst wenn eine Ministeranordnung vorläge, so könnte sie doch nur begrenzte Herausforderungen erfassen, die weder die Staatlichkeit der Bundesrepublik noch die Funktionsfähigkeit der Länder herausfordern, sondern wie im Falle des Katastrophenschutzes gerade sichern sollen. Solche dispensiven Entscheidungen sind ihrer Natur nach auf überschaubare und beherrschbare Fälle oder allenfalls situativ zeitlich oder örtlich begrenzt erlaubt. (…)
Auch eine Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels nach den §§ 29, 14 AufenthaltsVO ist nur für Rettungsfälle möglich, die auch bei extensiver Auslegung nicht auf einen Zeitraum von mehreren Monaten und auf mehrere hunderttausend Menschen erstreckt werden kann, ohne massiv auf die Frage nach dem Gesetzvorbehalt für eine solch weitreichende exekutive Ermächtigung zu stoßen.“ 5
Und Di Fabio kommt schließlich zu der Feststellung:
„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen im Sinne der demokratischen Wesentlichkeitsrechtsprechung nach dem Lissabon-Urteil des BVerfG verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist..“
!mich erinnert das an den mündlichen Schießbefehl von Erich Honecker !