Der Fall spielte sich am 22.06 in Schwelm nahe Wuppertal ab. Er wurde publik durch eine Email der „Gemeinden-Vereinigung der Evangeliumschristen-Baptisten in Deutschland“, welche durch das staatliche Vorgehen das Grundgesetz verletzt sieht und ihre Mitglieder um friedlichen Protest bat. Hier ein Auszug aus der Mitteilung.
Der Vorfall
„Am 22.06.2015 um ca. 07.30 Uhr wurde der kranke 10-jährige Artur Pfaffenrot von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Stadt Wuppertal (NRW) von zu Hause abgeholt und der schulischen Sexualerziehung zwangszugeführt.
Das sagt das Grundgesetz
Die Gemeinde sah in dem Vorfall eine Verletzung des Grundgesetzes Artikel 4 (Religionsfreiheit) und Artikel 6. In diesem heißt es:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
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Quelle: anonymousnews.ru