ACHTUNG: Sensationelles Urteil anscheinend sang- und klanglos untergegangen: Youtube-Löschung ohne genaue Angabe der beanstandeten Stelle im Video rechtswidrig!!
"Wir haben jetzt erstmals in Deutschland eine einstweilige Verfügung gegen YouTube (Betreiber ist Google Ireland Ltd.) erwirkt, mit der der Plattform verboten wird, Inhalte zu löschen oder eine Verwarnung auszusprechen, ohne dem Nutzer genau mitzuteilen, worin die Beanstandung besteht. Dieses Verbot ist nicht nur richtungsweisend für die Rechte der Nutzer in der Bundesrepublik. Es ist auch rechtskräftig, denn YouTube hat das Verbot am 24.05.2022 als endgültige Regelung anerkannt."
https://meinungsfreiheit.steinhoefel.de/2022/05/25/richtungsweisendes-verbot-gegen-youtube-gericht-untersagt-loeschung-mit-lediglich-pauschalem-hinweis-auf-richtlinienverstoss/#more-959
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