"Eine Österreicherin aus der Steiermark, die mit 57 Jahren zum Mann wurde, darf nicht mit 60 Jahren in Pension. Denn in Österreich entscheidend für den Pensionsantritt sei das zum Stichtag eingetragene Geschlecht im «Zentralen Personenstandsregister», urteilte nun der Oberste Gerichtshof. Grundsätzlich beträgt das Regel-Pensionsalter für Männer in Österreich 65 Jahre. Österreicherinnen können derweil schon mit 60 Jahren in Pension gehen."
Wenns um die Pensionsvorteile geht, dann bitte wieder zurück zum anderen Geschlecht. Frei nach dem (neuen) Motto: Was interessiert mich mein Geschlecht von gestern. So ein Quatsch kommt dabei raus, wenn einem der Staat suggeriert, dass man die Geschlechtszugehörigkeit wie eine Unterhose wechseln kann. Total (Gender)gaga eben. 🤡
Artikel: https://archive.ph/wip/brVh