>Präsident verbreitet Fake-News
n-tv leugnet Grund Gesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_120.html
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 120
(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.