Anonymous ID: 08404c Sept. 4, 2024, 11:58 p.m. No.21535622   🗄️.is 🔗kun

RKI-Mitarbeiter geht juristisch gegen Multipolar und andere Medien vor

Streit um nachträgliche Änderungen der RKI-Protokolle / Abmahnschreiben an Multipolar, WELT und Berliner Zeitung / Fall geht vor Gericht

 

Ein hoher Mitarbeiter des Robert Koch-Instituts (RKI) geht derzeit gegen die Berichterstattung mehrerer Medien vor und lässt dazu anwaltliche Unterlassungsverpflichtungserklärungen versenden. Entsprechende Schreiben der Kanzlei Redeker, die häufig für die Bundesregierung tätig ist, gingen in den vergangenen Tagen an Multipolar, die WELT und die Berliner Zeitung. Streitpunkt sind jüngste Artikel dieser Medien, die sich mit dem Vorwurf einer nachträglichen Änderung der RKI-Protokolle befassen. Die Person, in deren Namen die Abmahnschreiben verschickt wurden, sieht Ihre Rolle bei diesen Änderungen falsch dargestellt und beanstandet zudem die öffentliche Nennung ihres Namens. Ihr Persönlichkeitsrecht sei verletzt, die Darstellung sei „reputationsschädlich“, weshalb ein Unterlassungsanspruch bestehe.

Konkret wird erklärt, Multipolar habe in seinem Bericht „RKI-Protokolle und Leak: Offene Fragen“ fälschlich „behauptet“, dass die Person eine politisch brisante Textpassage im Protokoll vom 25. März 2020 nachträglich löschte. Dies sei „frei erfunden“ und finde „auch keine Grundlage in den vorgelegten Dokumenten“. Nach der „Finalisierung“ des fraglichen Protokolls am Abend des 25. März 2020 sei inhaltlich nichts mehr geändert worden. Allerdings hatte Multipolar die unterstellte Behauptung im Artikel nicht getätigt, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass die Person laut einer Analyse der Metadaten offenbar noch später diese Datei bearbeitet hatte. Im Artikel wurde nicht behauptet, der fragliche Satz sei von der Person gelöscht worden. Im Artikel heißt es dazu: „Da das RKI keine Dokumentationssoftware verwendet, die jede Protokollversion mit Zeitstempel und unveränderbar speichert, sondern WORD-Dateien, wird es schwierig bis unmöglich sein, den ursprünglichen Protokollstand vollständig zu rekonstruieren.“

Dem anwaltlichen Schriftsatz beigefügt ist nun der Scan eines Ausdrucks des Protokolls vom 25. März 2020, bei dem es sich laut RKI um die am Abend des Tages finalisierte Version handeln soll, die später nicht mehr inhaltlich geändert wurde. Allerdings ist diese Aussage bislang nicht überprüfbar. Die Bitte von Multipolar ans RKI, die originale digitale Version des Protokolls zu übermitteln, so dass an deren Metadaten das Datum ermittelt werden kann, blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Teil des Abmahnschreibens ist auch der Scan eines Ausdrucks einer E-Mail eines anderen RKI-Mitarbeiters, der die Entwurfsversion des Protokolls finalisiert hatte. In dieser Mail vom Abend des 25. März 2020, gerichtet an einen „Verteiler-RKI-Corona“, der offenbar die Teilnehmer der Krisenstabssitzungen umfasste, findet sich der Satz: „Korrekturen und Ergänzungen sind herzlich willkommen, am liebsten direkt im gespeicherten Dokument vornehmen.“ Demnach konnte jeder der Teilnehmer im Protokoll noch nachträglich Änderungen vornehmen. Die Frage, ob diese Änderungen, also welche Person was zu welchem Zeitpunkt geändert hat, in irgendeiner Form dokumentiert und damit nachvollziehbar und überprüfbar sind, wurde bis Redaktionsschluss vom RKI nicht beantwortet.

Die WELT und die Berliner Zeitung, die beide auf Grundlage des Multipolar-Artikels ausführlich berichtet hatten, erhielten ebenfalls Unterlassungsverpflichtungserklärungen. Multipolar hat die Vorwürfe anwaltlich zurückgewiesen, ebenso die WELT, deren Artikel ebenfalls weiter online ist. Der Fall geht nun vor Gericht. Die Berliner Zeitung verzichtet auf eine eigene juristische Auseinandersetzung und hat ihren Artikel „vorsorglich depubliziert“ – also gelöscht –, „bis zur rechtlichen Klärung“, wie es in einer Mitteilung der Zeitung heißt. Die Löschung sage aber noch „nichts über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Vorwürfe aus“.

Eine Anfrage von Multipolar, ob die Anwaltskosten in diesem Verfahren von dem RKI-Mitarbeiter privat getragen, oder vom RKI – und damit vom Steuerzahler – übernommen werden, blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

  1. August 2024

https://multipolar-magazin.de/meldungen/0093

 

https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-und-leak-offene-fragen

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus253042334/RKI-Protokolle-Manipulation-Ich-waere-sehr-ueberrascht-wenn-es-so-waere-sagt-Lothar-Wieler.html

https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/rki-protokolle-warum-die-medienaufsicht-gegen-multipolar-vorgeht-li.2248989

 

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Anonymous ID: 08404c Sept. 4, 2024, 11:58 p.m. No.21535623   🗄️.is 🔗kun

Robert-Koch-Institut:Strafanzeigegegen leitende Mitarbeiterin wegen Datenmanipulation

 

Gegen die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des Robert-Koch-Instituts,Bettina Hanke, wurde Strafantrag gestellt. Sie wird verdächtigt, durch inhaltliche Veränderung eines RKI-Protokolls an 639 Stellen beweiserhebliche Daten manipuliert zu haben.

 

Der Potsdamer Rechtsanwalt Friedemann Däblitz stellte am Sonntag Strafanzeige gegen die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des Robert Koch-Instituts, Frau Bettina Hanke, bei der Staatsanwaltschaft Berlin. In seinem Strafantrags-Schreiben wirft der Anwalt der RKI-Mitarbeiterin vor, ein Ergebnisprotokoll der Krisenstabssitzung vom 25. März 2020 inhaltlich geändert zu haben. Damit habe Frau Hanke rechtswidrig beweiserhebliche Daten im Zusammenhang mit den sogenannten RKI-Protokollen geändert.

 

Zur Begründung der Vorwürfe schrieb der Rechtsanwalt:

"In einem Artikel des online Magazins 'Multipolar' vom 9. August 2024 legen die Autoren Stefan Homburg und Paul Schreyer dar, dass die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des RKI, Frau Bettina Hanke, ein Ergebnisprotokoll der Krisenstabssitzung vom 25. März 2020 inhaltlich geändert hat."

 

Den Multipolar-Artikel "RKI-Protokolle und Leak: Offene Fragen" vom 9. August fügte er der Strafanzeige als Anhang bei.

Das Ergebnisprotokoll der RKI-Sitzung sei am 25. März 2020, dem Tag, an dem die Sitzung stattfand, von der RKI-Mitarbeiterin Nadine Litzba letztmalig gespeichert worden. Von der stellvertretenden Leiterin der RKI-Rechtsabteilung sei es dann am 3. Januar 2023 in eine Version geändert worden, die vom ursprünglichen Protokoll an 639 Stellen inhaltlich abweiche. Der Journalist Paul Schreyer vom Multipolar-Magazin habe die Herausgabe des Original-Protokolls nach dem Informationsfreiheitsgesetz per Gerichtsverfahren erstritten. Vom Robert Koch-Institut sei aber nicht die Originalversion, sondern die von Frau Hanke an 639 Stellen geänderte Version des Protokolls herausgegeben worden.

 

Dementsprechend ergebe sich diesbezüglich der Anfangsverdacht, dass Frau Bettina Hanke sich wegen Veränderung beweiserheblicher Daten gemäß § 274 Absatz 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch und wegen Datenveränderung nach § 303a Strafgesetzbuch strafbar gemacht haben könnte. In seinem Schreiben an die Berliner Staatsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Friedemann Däblitz "Strafanzeige und Strafantrag gegen alle in Betracht kommenden Beteiligten wegen aller in Betracht kommender Straftatbestände und Beteiligungs- und Begehungsformen."

 

12 Aug. 2024 10:50 Uhr

https://archive.is/kQX1f

https://dert.online/inland/215315-strafanzeige-gegen-leitende-rki-mitarbeiterin/

 

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Anonymous ID: 08404c Sept. 5, 2024, 12:01 a.m. No.21535632   🗄️.is 🔗kun

Oppositionelles Medium im Behördenvisier: „Multipolar“ soll Texte umschreiben

Die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen wirft dem „Multipolar-Magazin“ Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vor. Obwohl ein Verfahren inklusive Löschung der monierten Texte droht, will Herausgeber und RKI-Files-Kläger Paul Schreyer nicht kleinbei geben.

 

DieLandesanstalt für Medien (LfM)in Düsseldorf hat das regierungskritische Online-Nachrichtenportal „Multipolar-Magazin“ ins Visier genommen. Das in Greven ansässige Magazin hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, als es einen Großteil der Protokolle des RKI-Krisenstabs der Jahre 2020 und 2021 frei geklagt und in einer teilweise geschwärzten Fassung im März 2024 veröffentlicht hatte.

Wie das Magazin am Dienstag, 27. August 2024, auf seiner Website mitteilte, soll es sich mit seiner Corona-Berichterstattung schuldig gemacht haben, in vier Texten „Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt“ begangen zu haben. Das geht aus einem fünfseitigen Schreiben hervor, dass die LfM am vorangegangenen Freitag an Multipolar-Mitherausgeber Paul Schreyer geschickt hatte. Die Unterschrift eines Verantwortlichen fehlt.

 

Multipolar soll vier Texte verändern

Es sei das erste Mal überhaupt, dass Multipolar von der Landesanstalt kontaktiert worden sei, schreibt das Magazin. Konkret gehe es in dem Brief (PDF) um vier Texte aus den Jahren 2022 bis 2024, die alle die Regierungsverlautbarungen zur Coronapolitik infrage gestellt hätten.

So habe die LfM in einem Interview mit dem Arzt und Psychologen Prof. Christian Schubert eine fehlende redaktionelle Einordnung von „unklaren“ und „unbelegten“ Zahlen aus dem Munde des Wissenschaftlers bemängelt. In einem weiteren Interview mit einem Berliner Feuerwehrmann hätte das Magazin nach Ansicht der LfM die Aussagen des Befragten ebenfalls nicht unkommentiert stehen lassen dürfen, sondern eine Einordnung bringen müssen.

 

Ein weiterer Artikel, in dem es um die Analyse einer offiziellen britischen Impf- und Sterbefallstatistik gegangen war, habe nach Meinung der LfM Fehlinterpretationen und somit eine Falschdarstellung enthalten. Belege für diese Anschuldigung, die sich auf andere Quellen stützen würden, nennt die LfM nicht. Somit schreibt sich die LfM selbst die Fähigkeit zu, eine Studie besser interpretieren zu können als ein Fachjournalist.

Dabei hatte Multipolar-Autor Florian Schilling schon im dritten Absatz seines Artikels die Schwierigkeiten problematisiert: „Alle Schwächen des besagten Datensatzes aufzuarbeiten, würde in Umfang und Tiefe eine wissenschaftliche Veröffentlichung erfordern. Es folgt daher lediglich eine Zusammenfassung der wichtigsten Kritikpunkte. Interessierten seien ein Interview des Mathematikers Norman Fenton (2) sowie sein Schreiben an die britische Statistikbehörde ONS (3) empfohlen. Er adressiert hier jeweils detailliert, fachlich fundiert und spezifisch die Qualitätsprobleme der ONS-Daten.“

Zu guter Letzt soll sich das Magazin in seinem vielleicht bekanntesten Text über die freigeklagten RKI-Protokolle der „Irreführung“ schuldig gemacht haben. Nach Meinung der beschuldigten Redaktion, weil diese einen anderen Schluss als das LfM aus der Nichtexistenz von Dokumenten gezogen hatte. Dabei ging es um die exakten Gründe zur Hochstufung der Risikobewertung durch das RKI zu Beginn der Coronazeit.

 

 

  1. August 2024

https://www.epochtimes.de/gesellschaft/oppositionelles-medium-im-behoerdenvisier-multipolar-soll-texte-umschreiben-a4847721.html

https://multipolar-magazin.de/media/240823-brief-landesmedienanstalt.pdf

https://multipolar-magazin.de/artikel/landesmedienanstalt-gegen-multipolar

Teil 2:

https://www.epochtimes.de/gesellschaft/multipolar-kontra-landesmedienanstalt-wir-haben-nicht-gegen-sorgfaltspflichten-verstossen-a4848751.html

„Multipolar“ kontra Landesmedienanstalt: „Wir haben nicht gegen Sorgfaltspflichten verstoßen“

 

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Anonymous ID: 08404c Sept. 5, 2024, 12:04 a.m. No.21535638   🗄️.is 🔗kun   >>0871

RKI-Protokolle: Warum die Medienaufsicht gegen Multipolar vorgeht

Es geht um Berichterstattung über die RKI-Protokolle, aber auch um ältere Beiträge. Herausgeber Schreyer gerät gerade unter Druck. Greift eine Landesmedienanstalt die Meinungsfreiheit an?

Ruth Schneeberger, 29.08.2024 aktualisiert am 29.08.2024 - 14:32 Uhr

 

Der Eingang zum Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin: Es gibt neuen Ärger um die RKI-Protokolle, das Onlinemagazin Multipolar und Herausgeber Paul Schreyer.Michael Kappeler/dpa

 

„Unvermittelt wirft die nordrhein-westfälische Medienaufsicht unserem Magazin ‚Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht‘ vor und droht schriftlich mit einem ‚förmlichen Verwaltungsverfahren‘“, schreibt Paul Schreyer am Dienstag, und weiter: „Bemängelt werden teils mehrere alte Beiträge, die die Regierungssicht auf Corona in Frage stellen.“

 

Tatsächlich hat die Landesmedienanstalt NRW dem Herausgeber des Multipolar-Magazins, der die RKI-Protokolle freigeklagt hatte, am Freitag einen Brief geschrieben, der der Berliner Zeitung vorliegt. Darin geht es um vier Beiträge, von denen sich einer auf die RKI-Protokolle bezieht.

 

Die Medienaufsicht wirft Schreyer darin vor, verbreitet zu haben, dass die im März 2020 vom Robert-Koch-Institut verkündete Verschärfung der Risikobewertung von „mäßig“ auf „hoch“ nicht auf einer fachlichen Einschätzung des RKI, sondern auf politische Anweisung eines externen Akteurs gefußt habe. Auf diese Hochstufung folgten später die Lockdownmaßnahmen, auch die zugehörigen Gerichtsurteile wurden damit begründet.

 

https://twitter.com/paul_schreyer/status/1828378891506929759

Nach der Enthüllung der RKI-Protokolle geht nun die Landesmedienanstalt NRW gegen Multipolar vor. Die Behörde wirft uns „Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt“ vor und droht schriftlich mit einem „förmlichen Verwaltungsverfahren“. Hier die Details:

multipolar-magazin.de

Landesmedienanstalt geht nach Enthüllung der RKI-Protokolle gegen Multipolar vor

„Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt“: Medienaufsicht droht mit Verwaltungsverfahren

10:27 AM · Aug 27, 2024

 

Tatsächlich stellte sich später heraus, dass hinter dem geschwärzten Namen kein politischer Akteur, sondern der damalige stellvertretende und heutige Leiter des RKI steckte, Lars Schaade. Allerdings konnte das damals noch kein Medium wissen, da die Daten eben geschwärzt waren, und zwar vom RKI selbst bzw. dessen Anwälten. Die Schwärzungen gingen zum Zeitpunkt des Erscheinens des nun von der Landesmedienanstalt gerügten Multipolar-Textes über Tausende Passagen und waren so umfangreich, dass Spekulationen über den Inhalt wohl eher nicht zu vermeiden waren.

 

Multipolar hatte spekuliert, Lauterbach ebenso

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte nach Veröffentlichung der ersten, stark geschwärzten RKI-Protokolle durch Paul Schreyer zunächst selbst zusammen mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, spekuliert, bei den „sogenannten RKI-Files“ handele sich um die „Einmischung fremder Regierungen“. Kurz darauf verkündete er, er werde die Protokolle selbst entschwärzen lassen, es handele sich hier vor allem um die Schwärzung der Namen von Mitarbeitern zu deren Schutz.

 

Auch diese Behauptung erwies sich als falsch – spätestens mit Veröffentlichung der komplett ungeschwärzten RKI-Files des Whistleblowers über die Berliner Journalistin Aya Velázquez. Seither mehrte sich der Unmut über eine politische Einflussnahme etwa der beiden Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Lauterbach auf das RKI, die aus den ungeschwärzten Protokollen herauszulesen ist.

 

Auf die Ankündigung der Landesmedienanstalt, gegen Multipolar wegen einzelner Texte vorzugehen, gibt es daher seit Montag Aufregung unter anderem im Netz. „Kann mich gar nicht erinnern, was die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein seinerzeit dem Spiegel im Fall Relotius angedroht hat“, schreibt ein User. Andere fragen, wo denn umgekehrt gegen Unwahrheiten, die etwa Lauterbach während der Pandemie verbreitet habe, vorgegangen werde. Oder gegen etwa öffentlich-rechtliche Medien, die teils mit sogenannten Faktenchecks angebliche Verschwörungstheorien entkräften wollten, die sich später doch als wahr herausstellten. Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler twittert: „Landesmedienanstalten haben eine wichtige Aufgabe: Sie sollen die Meinungsfreiheit schützen. Hier passiert das Gegenteil: Eine Landesmedienanstalt greift die Meinungsfreiheit an.“

 

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Anonymous ID: 08404c Sept. 5, 2024, 12:05 a.m. No.21535641   🗄️.is 🔗kun

„Retourkoutsche“ wegen der RKI-Protokolle?

„Landesmedienanstalt schikaniert Multipolar“, titelt gar das Portal „Nachdenkseiten“ und fragt, ob das Vorgehen eine „Retourkutsche“ wegen der „wichtigen Enthüllungen durch das Magazin zu den RKI-Protokollen“ sei. Es zeige einen „neuen Gipfel der Doppelstandards“: „Würde eine solche inhaltliche Strenge und eine so fragwürdige inhaltliche Eindeutigkeit an zahllose Beiträge in großen Medien“ zu diesen und anderen kontroversen Themen gestellt, „die jeweils verantwortlichen Gremien kämen aus den Beanstandungen gar nicht mehr heraus“.

Beanstandet werden neben diesem Text von der Landesmedienanstalt noch drei weitere, unter anderem ein Text über Sterblichkeit und Impfung vom März 2023. Darin werde fälschlicherweise behauptet, dass die Impfung gegen Corona nutzlos oder gar schädlich gewesen sei. Stattdessen gehe, so die Behörde, aus den darin vorgestellten Zahlen der offiziellen britischen Statistikbehörde hervor, dass die Impfungen gegen Corona „in vielen Fällen vor einem Tod durch Covid-19“ schütze und „dass eine Impfung medizinisch sinnvoll ist“.

 

Letzteres ist aber wiederum offenbar so auch nicht ganz richtig, wie erst kürzlich ein Gastautor in der Berliner Zeitung zu just diesem Thema schrieb, der sich ebenfalls mit genau diesen Daten aus England auseinandergesetzt hat: Günter Kampf, Professor für Hygiene und Umweltmedizin in Greifswald, schloss aus den Daten, dass die Sterblichkeit außerhalb von Covid-19 bei den Geimpften während der Pandemie teils deutlich höher als bei den Ungeimpften war. Deshalb könnten die Corona-Impfstoffe als Ursache für die seit 2021 zu verzeichnende Übersterblichkeit nicht ausgeschlossen werden. Mit anderen Worten: Eine Impfung gegen Corona wäre somit nicht in jedem Falle medizinisch sinnvoll und auch nicht für jeden ungefährlich.

 

Kampf fragt in der Berliner Zeitung, warum dies nicht weiter untersucht werde, und er ist mit dieser Frage nicht alleine. Die Übersterblichkeit ist nach wie vor nicht geklärt. Und es gibt weitere Fragen rund um die Corona-Pandemie, die weiterhin ungeklärt sind, unter anderem jene, ob die Maßnahmen gegen Corona mehr Schaden als Nutzen geboten haben. Auch zu diesem Thema hat die Landesmedienanstalt bei Multipolar einen Text gefunden, den sie bemängelt.

 

Die Themen sind weiterhin umkämpft

Schlussendlich geht es um einen Berliner Feuerwehrmann, der im Juni für Multipolar interviewt wurde und sagte: „Im Nachhinein muss ich sagen: Man wollte aber kopflose Panik verbreiten und man hat es geschafft. Ich habe natürlich gesehen, dass es überhaupt keinen Grund für die Angst gab, weil ja die Krankenhäuser frei waren.“ Die Landesmedienanstalt bemängelt: Es gebe „stichhaltige Belege dafür, dass in der Hochzeit der Pandemie viele Krankenhäuser unter erheblichen Kapazitätsengpässen litten“. Die Lage sei während der Pandemie immer wieder kritisch gewesen.

 

Ein Medium müsse zwar nicht alle Aussagen eines Interviewpartners überprüfen. Wenn allerdings erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt einer Aussage des Interviewten bestünden, gebiete die journalistische Sorgfaltspflicht, etwaige Falschbehauptungen unmittelbar einzuordnen, rügt die Landesanstalt.

 

Auch hier begibt sich die Behörde auf umkämpftes Terrain: Gerade in Berlin haben sich schon während der Pandemie immer wieder Feuerwehrleute mit diesen und ähnlichen Einwänden zu Wort gemeldet, damals noch anonym, weil es hieß, sie bangten um ihre Jobs.

 

Doch bezüglich der wegen Personalmangels auch vor und nach der Pandemie ständig überfüllten und deshalb auch oft beim Rettungsdienst abgemeldeten Notaufnahmen in vielen deutschen Großstädten gab es noch nie eine politisch ausgerufene Notlage – trotz zahlreicher Opfer dieser Umstände.

 

Es steht deshalb nun wieder, wie auch schon bei den RKI-Protokollen, der Verdacht der politischen Einflussnahme im Raum, diesmal auf die journalistische Berichterstattung.

 

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Anonymous ID: 08404c Sept. 5, 2024, 12:06 a.m. No.21535645   🗄️.is 🔗kun

Multipolar schreibt selbst zu dem Fall: „Laut Eigendarstellung ist die LfM dafür da, ‚die Meinungsfreiheit in Medien zu wahren‘ Der offizielle Slogan der Behörde lautet: ‚Der Meinungsfreiheit verpflichtet‘. Man sei generell ‚staatsfern‘.“ Ein ehemaliger Leiter der Landesanstalt für Medien habe allerdings „schon vor Jahren klargestellt, die Staatsferne der Landesmedienanstalten sei eine ‚schöne Fiktion‘“.

 

Ist der Medienstaatsvertrag verfassungsgemäß?

„In der Realität konnte man eine große Politiknähe beobachten, weil Struktur, Spitzenpersonal und Aufgabenstellung der nordrhein-westfälischen Medienanstalt immer wieder parteipolitischen Interessen unterworfen wurden bzw. politische Beeinflussungsversuche stattfanden“, wird dort der Historiker Jürgen Brautmeier zitiert, der die Landesmedienanstalt bis 2016 selbst geleitet hat.

 

Für Multipolar ist die Behörde in NRW zuständig, weil als Sitz Greven im Münsterland angegeben sei. Das Onlinemagazin weist darauf hin, dass es im vergangenen Jahr eine Recherche zu den Landesmedienanstalten veröffentlicht hatte, in der es darum ging, ob Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags verfassungsgemäß sei. In dem Gesetz, das 2020 in Kraft getreten ist, geht es vor allem darum, dass auch Onlinemedien eine journalistische Sorgfaltspflicht haben und die Landesmedienanstalten deren Einhaltung überwachen können. Der Medienrechtler Wolfgang Lent hatte darin betont, dass nicht klar definiert sei, wer unter das Gesetz falle, und dass die Kontrollfunktion von Journalismus ausgehebelt werde, „wenn Journalisten bei ihrer Recherche Rücksicht auf Staatsbelange nehmen“ müssten. Lent sagte 2023 zu Multipolar: „Eine Behördenaufsicht über die Einhaltung von Sorgfaltspflichten führt gerade in diesen Fällen zu inakzeptablen Rahmenbedingungen der online-journalistischen Arbeit.“

 

RKI wehrt sich gegen Vorwurf der nachträglichen Änderung von Protokollen

Und es gibt weiteres Ungemach für Multipolar: Die Berliner Zeitung hatte zuletzt darüber berichtet, dass Paul Schreyer dem Robert-Koch-Institut vorwirft, die RKI-Protokolle teils massiv geändert zu haben, bevor es sie über Anwälte an ihn heraus gab. Der Datenanalyst Tom Lausen hatte dies für das Onlinemagazin analysiert. Auch gegen diesen Text wird nun vorgegangen, und zwar vom RKI selbst. Zwei Mitarbeiterinnen des Instituts, das dem Gesundheitsministerium unterstellt ist, gehen dabei anwaltlich gegen die Berichterstattung von Multipolar und auch Springer über den Sachverhalt vor und haben auch die Berliner Zeitung zur Unterlassung aufgefordert.

 

Transparenzhinweis: Bis zur rechtlichen Klärung haben wir den Beitrag über diesen Vorgang vorsorglich depubliziert. Das sagt zu diesem Zeitpunkt nichts über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Vorwürfe aus.

 

https://archive.is/4kyRw

https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/rki-protokolle-warum-die-medienaufsicht-gegen-multipolar-vorgeht-li.2248989

 

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Anonymous ID: 08404c Sept. 5, 2024, 12:13 a.m. No.21535660   🗄️.is 🔗kun

Korrekturen aus dem Kanzleramt

 

Neu aufgetauchte Emails aus der Pandemie-Zeit zeigen: Im Kanzleramt wurden die Texte des Corona-Expertenrats, die Sie hier nachlesen können, überarbeitet – offensichtlich auch bis sie zur politischen Agenda passten.

 

Erneut hat die Angst vor einer gerichtlichen Niederlage einen Einblick ins Zentrum der politischen Macht ermöglicht. Auf Drängen von WELT AM SONNTAG und Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) musste das Kanzleramt Dokumente freigeben, die offenlegen, wie hinter den Kulissen im engsten Kreis Pandemie-Politik beschlossen, was dort angeschärft oder auch verschwiegen wurde.

Nachdem die Redaktion mehrfach mit einer Untätigkeitsklage drohen musste, liegen rund 500 Seiten an E-Mails und Schriftwechsel zwischen Kanzleramt und dem Corona-Expertenrat vor – jenem Gremium, das Kanzler Olaf Scholz (SPD) im Dezember 2021 der Bundesregierung beigestellt hatte. In einem offenen Brief hatten zuvor Wissenschaftler Druck gemacht. Die Pandemiebekämpfung, so hieß es damals, sollte „eine stärkere Sachgrundlage“ erhalten.

Lesen Sie hier die neuen Dokumente aus dem Kanzleramt

Schon die freigeklagten Sitzungsprotokolle des Expertenrats und auch des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI) hatten enthüllt, dass die Politik in ihren Beratergremien kräftig mitmischte. Die neuen Unterlagen sind ebenfalls heikel. Sie zeigen, dass gleich mehrere Minister ihren Experten empfahlen, welche Themen sie besprechen sollten, und bei den Rats-Sitzungen auch mit am Tisch saßen. Brisant auch: Die Stellungnahmen der Experten wurden vor Veröffentlichung im Kanzleramt noch einmal überarbeitet – offensichtlich im Hinblick auf die gewünschte politische Agenda.

 

Zu wenig alarmierend?

So hatte der 19-köpfige Rat, dem auch das Virologen-Duo Christian Drosten und Hendrik Streeck angehörte, am 15. Mai 2022 eine Stellungnahme zu Long Covid veröffentlicht. In der Ursprungsversion war das so formuliert: „Die bislang verfügbaren Daten sprechen dafür, dass die Prävalenz von ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis, eine neuroimmunologische Erkrankung, Anm. d. Red.), die präpandemisch bei 0,1 bis 0,8 % lag, in der Folge der Pandemie deutlich ansteigen wird.“ Dieser Satz aus berufenem Mund war dem Kanzleramt offenbar nicht genehm, weil zu wenig alarmierend. Es signalisierte Korrekturbedarf in einer Form, die in Rechtschreibung und Grammatik zwar hilflos, in der Sache aber unmissverständlich war: „Für die Leihen (gemeint sind Laien, d. Red.) ist eine ein prozentualer Anteil von 0,1 bis 0,8 % sehr gering.“ Wie gewünscht strich der Expertenrat den Satz. Die finale Version schob dann die absoluten Zahlen nach vorn, was deutlich eindrucksvoller klang: „Vor der Pandemie wurde für Deutschland mit etwa 250.000 ME/CFS Betroffenen gerechnet, darunter etwa 40.000 Kinder und Jugendliche. Die Zahl der Betroffenen wird infolge der SARS-CoV2-Pandemie deutlich ansteigen“, heißt es in der veröffentlichten Fassung.

 

Professor Christoph Kleinschnitz, Chef der Neurologie an der Uniklinik Essen, wundert sich: „Die Zahlen sind wissenschaftlich nicht belegt. Auch die Vermischung von Long Covid und ME/CFS ist hier problematisch. ME/CFS kann nicht nur durch Infekte hervorgerufen werden. Die Ursache ist letztlich unklar.“ Kleinschnitz, der zu Long Covid geforscht und Hunderte Patienten behandelt hat, stört sich auch an den Kinder-Zahlen: „Vielen Pädiatern ist es schleierhaft, wie diese Daten zustande kommen.“ Kleinschnitz sieht in der Long-Covid-Politik der Bundesregierung auch eine „klare Taktik der Angst“.

 

PDF zu groß

https://img.welt.de/bin/kanzleramt.pdf_bn-253277326.pdf

https://archive.ph/5XiTl

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus253272180/Corona-Schriftverkehr-Korrekturen-aus-dem-Kanzleramt.html

 

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Anonymous ID: 08404c Sept. 5, 2024, 12:15 a.m. No.21535662   🗄️.is 🔗kun

Manipulation? "Ich wäre sehr überrascht wenn es so wäre", sagt Lothar Wieler

 

Hat das Robert Koch-Institut die Protokolle seines Corona-Krisenstabs nachträglich massiv bearbeitet? Analysen von Metadaten brachten Ungereimtheiten ans Licht. Ein Journalist sieht sich arglistig getäuscht und will die Vorwürfe vor Gericht klären lassen.

Die Affäre um die Sitzungsprotokolle des Corona-Krisenstabs am Robert Koch-Institut (RKI) könnte eine weitaus größere Tragweite haben als bisher angenommen. WELT AM SONNTAG liegt ein Dokument vor, das eine Manipulation der Sitzungsprotokolle vor ihrer Veröffentlichung nahelegt.

Der mutmaßliche Eingriff in die Papiere geschah offenbar auf mehreren Ebenen. Zunächst unmittelbar im Anschluss nach den Sitzungen, als vermutlich Schreibfehler korrigiert wurden oder Teilnehmer ihre Beiträge freigaben oder streichen ließen. Später dann möglicherweise unmittelbar vor der von einem Gericht angeordneten Veröffentlichung der geschwärzten Protokolle.

 

Den Verdacht auf eine entsprechende Manipulation ergibt unter anderem ein Vergleich der Ursprungsdokumente, die durch einen Whistleblower und eine freie Berliner Journalistin, die unter dem Pseudonym Aya Velazquez auftritt, ans Licht gekommen waren, mit der weitgehend entschwärzten Version, die das RKI Ende Mai veröffentlicht hatte.

Über die Ungereimtheiten hatte zuerst der Datenanalyst Tom Lausen berichtet. Ihm waren im Rahmen einer vertieften Versionsprüfung die Unterschiede aufgefallen. Seine Auswertung der Metadaten brachte ferner ans Licht, dass einige Protokolle noch bis zu drei Jahre nach den entsprechenden Sitzungen des Krisenstabs geändert und auffällig häufig zwischengespeichert worden waren – teils mehr als 400 Mal.

 

Besonders widersprüchlich sind die Aufzeichnungen einer Sitzung in der Anfangsphase der Pandemie am 25. März 2020, als Deutschland im ersten Lockdown war. Dazu findet sich im geleakten Material von Velazquez ein Schriftsatz, den die stellvertretende Leiterin der RKI-Rechtsabteilung drei Jahre später redigiert haben soll – und zwar am 3. Januar 2023. In der Ursprungsversion heißt es optimistisch: „Bevölkerungsbezogene Maßnahmen zeigen Effekt (…)“.

Dann folgt ein Einwand der Leiterin der Abteilung Krisenmanagement: „aber gewagt, Causalität herzustellen – wir sind ja generell am Ende der Grippesaison – vorsichtig formulieren“. Diesen Satz soll die Hausjuristin laut Versionsprüfung gestrichen haben. Im Protokoll, das das RKI später veröffentlichte, steht lediglich: „Strategien [gehen] in die richtige Richtung. Aber vorsichtig formulieren!“.

„Spät und massiv bearbeitet“

Es stelle sich die Frage, warum ein Protokoll „derart spät und massiv bearbeitet wurde“, so „Multipolar“-Herausgeber Paul Schreyer, der das RKI Anfang 2021 vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf Herausgabe der Protokolle verklagt hatte. Rechtsgrundlage dafür ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen gewähren soll. Laut Schreyer hatte sich zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Eingriffs der RKI-Juristin ins Protokoll bereits abgezeichnet, dass ihre Behörde in dem IFG-Prozess um die Offenlegung der Protokolle unterliegen würde. Der Journalist vermutet daher, dass zwischen der drohenden Schlappe vor Gericht und der Abänderung der Protokolle ein direkter Zusammenhang bestehen könnte.

Das RKI widerspricht dieser Darstellung. Man habe die Unterlagen im März 2020 veraktet und danach „keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen“. Die Aktenführung habe den „damaligen zeitlichen Handlungsanforderungen“ entsprochen. Gleichwohl bleibt der Vorgang juristisch heikel. Nachdem vom RKI die Protokolle ins Netz gestellt und Velazquez’ Unterlagen geleakt worden waren, hatte Schreyer seinen Rechtsstreit mit dem RKI für größtenteils erledigt erklärt. Dann aber entdeckte er die mutmaßliche Manipulation und beantragte umgehend die Wiederaufnahme des Verfahrens – und zwar wegen „arglistiger Täuschung“, wie es in einem Schriftsatz seines Anwalts vom 11. August dieses Jahres heißt. In dem WELT AM SONNTAG vorliegenden Schreiben wird ausgeführt, dass es sich bei den vom RKI veröffentlichten Protokollen offenbar nicht um die Originalunterlagen handele, die Gegenstand des Rechtsstreits gewesen seien. Nun muss das Verwaltungsgericht über den Wiederaufnahmeantrag entscheiden.

 

 

https://archive.is/whV3Q

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus253042334/RKI-Protokolle-Manipulation-Ich-waere-sehr-ueberrascht-wenn-es-so-waere-sagt-Lothar-Wieler.html

 

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Anonymous ID: 08404c Sept. 5, 2024, 12:16 a.m. No.21535664   🗄️.is 🔗kun

Die 4 Artikel von Multipolar, die zensiert werden sollen.

 

Sterblichkeit und Impfung: amtliche britische Zahlen zeigen eine Katastrophe

https://multipolar-magazin.de/media/pdf/sterblichkeit-und-impfung.pdf

https://web.archive.org/web/20230310123824/https://multipolar-magazin.de/media/pdf/sterblichkeit-und-impfung.pdf

https://archive.is/hTC9H

 

Mehr als tausend Passagen geschwärzt: Multipolar veröffentlicht freigeklagte RKI-Protokolle im Original

https://multipolar-magazin.de/media/pdf/rki-protokolle-2.pdf

https://web.archive.org/web/20240320161419/https://multipolar-magazin.de/media/pdf/rki-protokolle-2.pdf

https://archive.is/7Vwll

 

„Keine Pandemie in unserer Wahrnehmung“

https://multipolar-magazin.de/media/pdf/keine-pandemie-in-unserer-wahrnehmung.pdf

https://web.archive.org/web/20240612201153/https://multipolar-magazin.de/media/pdf/keine-pandemie-in-unserer-wahrnehmung.pdf

https://archive.is/52XnS

 

„Die Maßnahmen töten mehr Menschen als Covid-19“

https://multipolar-magazin.de/media/pdf/die-massnahmen-toeten-mehr-menschen-als-covid-19.pdf

https://web.archive.org/web/20220306004001/https://multipolar-magazin.de/media/pdf/die-massnahmen-toeten-mehr-menschen-als-covid-19.pdf

https://archive.is/xQ2kG

 

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