Staatsangehörigkeit DEUTSCH = Staatenlos (Vermutung Deutsche/r zu sein)
Was die BRD ausstellt ist die Staatsangehörigkeit nach StAG= nationalsozialistisches Gesetzgebung!!!!.
Was eine Täuschung darstellt, da das StAG mit dem Datum 22.07.1913 von Schröder forciert wurde und mutmaßlich von Schröder oder Nachfolger auf dieses Datum geändert wurde, denn vor ein paar Jahren stand da noch 1934, denn RuStAG (Völkerrecht) trägt selbiges Datum. Somit will man RuStAG gleichmachen mit StAG und aufwachende verwirren.
Eingenreiche Dokumente zur Nachweisführung (Indigen) vor 1934 werden den Beschäftigten der BRD (Verbeamtete) "vor die Füße geworfen"
Wenn jemand nach RuStAG vor 1913 den Nachweis erbringt, mit dem er im Völkerrechtssubjekt - "Deutsches Kaiserreich =staatlicher Boden" als Staatsvolk gelangen würde = Deutsche/r
Auf Verlangen, die echte Staatsangehörigkeit = Bundesstaatsangehörigkeit (BuStAG) = Heimatschein zu erhalten, anstelle per StAG nazifiziert zu werden, wird als "Reichsbürger" diffamiert und in StAG mit deutsche/r Staatsangehörige/r nazifiziert.
Nur in den Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreichs liegen die echten staatlichen Rechte.
Ab Weimarer Republik sind alle den Bürgerlichen Tod gestorben (Bismark hatte dies in der 1871 Verfassung ausgeschlossen) und als Sache - sprich juristische Person - NAME entrechtet.
Siehe Vergleich (siehe PDF)
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Das alte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG ) Datum 22.Juli 1913 Fundstelle: RGBI 1913, 583 Textnachweis Geltung ab: 1.1.1980 Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 21.8.2002 I 3322
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Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) 2005 Datum 20.6.2002, verkündet in BGBl I 2002 Nr. 38 vom 25.6.2002. Artikel 5 Zuwanderungsgesetz - Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
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Das Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. August 2005 (BGBl. I S. 3322),
StAG = nicht amtliches Verzeichnis """ nicht amtliche Gesetze """ sollte jeden aufhorchen lassen. Linkseite https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html
Jeder der Eingebürgert wird, wird deutsche Staatsangehörige/deutscher Staatsangehöriger - Beispiel Hund im Pferdestall (Perdestall = Land) wird zum Pferd auch wenn er nicht von einem Pferd geboren wurde.
§ 1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt = jede/r der "Goldstücke", die/der eingebürgert wurde. Täuschung!!!!!
§ 4 (1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich,
so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein,
bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
https://deutscher-reichsanzeiger.de/justitia-deutschland/R/RuStAG-1913.htm Erster Abschnitt. Allgemein Vorschriften.
RuStAG - Indigene Deutsche Indigener Deutscher (Abstammung von einer Deutschen/einem Deutschen)
§ 1 Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.
§ 4 [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.