Anonymous ID: 000000 May 14, 2025, 6:28 a.m. No.23032353   🗄️.is 🔗kun

Gericht: Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss in Haft

 

Volksverhetzung, üble Nachrede, Beleidigung - die bekannte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg ins Gefängnis. Mehrfach stand Liebich vor Gericht, das heutige Urteil in der Revisionsverhandlung kann nicht mehr angefochten werden. Liebich war im Juli 2023 noch unter einem männlichen Namen vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das OLG bestätigte das Urteil als rechtsfehlerfrei. Lediglich einer von 17 angeklagten Fällen wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, die Strafe dafür wäre nicht ins Gewicht gefallen. Liebich kam nicht persönlich zur Verhandlung nach Naumburg.

 

https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-Mittwoch-den-14-Mai-2025-article25765458.html

Anonymous ID: 000000 July 11, 2025, 10:11 a.m. No.23310514   🗄️.is 🔗kun   >>5642

Lage zu unübersichtlich Verfahren gegen Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich eingestellt

 

Dass die Rechtsextremistin Liebich im November 2020 bei einer Demo einen Journalisten geschlagen hat, ist nicht zweifelsfrei zu beweisen. Die Angeklagte dementiert. Über ihren Anwalt lässt sie Bedauern ausdrücken. Wenig später kassiert das Gericht die Haftstrafe einer früheren Instanz.

 

Fast fünf Jahre nach einem Gerangel mit einem Reporter bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Leipzig ist das Verfahren gegen die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich vorläufig eingestellt worden. Die 54-Jährige musste sich mit drei Mitangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Leipzig verantworten. Auflagen wurden Liebich vom Gericht nicht auferlegt.

 

Erst vor anderthalb Monaten war sie vom Oberlandesgericht (OLG) Naumburg in Sachsen-Anhalt wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden.

 

Im jetzt vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht Leipzig Liebich 2023 - damals noch als Sven Liebich - wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die drei mutmaßlichen Mittäter, darunter eine Frau, erhielten Bewährungsstrafen. Alle vier hatten gegen

 

In dem Berufungsverfahren hatte der Vorsitzende Richter zuvor den rechtlichen Hinweis gegeben, dass auch eine Verurteilung in einem minderschweren Fall infrage käme. Das Geschehen bei der Demonstration am 7. November 2020 sei unübersichtlich und dynamisch gewesen, betonte Richter Berthold Pfuhl. Dabei sei auch eine Provokation und ein Schlag des Reporters denkbar. In dem jetzigen Verfahren waren auch Videoaufnahmen gezeigt worden. Demnach hatte der Reporter ebenfalls einen Schlag gegen Liebich ausgeführt. Anschließend kam es zu der Auseinandersetzung. Das Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten war eingestellt worden.

 

Die angeklagte Rechtsextremistin ließ nun über ihren Rechtsanwalt erklären, dass ihr das Geschehen leidtäte, sie selbst aber keinen körperlichen Angriff verübt habe. Sie räumte jedoch ein, den Reporter festgehalten zu haben. Auf Nachfragen wollte sie sich nach der Verhandlung nicht äußern.

 

https://www.n-tv.de/panorama/Verfahren-gegen-Rechtsextremistin-Marla-Svenja-Liebich-eingestellt-article25895731.html