https://www.landtag-bw.de/resource/blob/596672/d5c568ce27b8f02fa42631a41365bc28/17_9482_D.pdf
Gesetzentwurf
Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg 17. Wahlperiode
Drucksache 17 / 9482 23.9.2025
Denn qualitativ hochwertige, strukturierte und miteinander verknüpfbare Daten sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse …
Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, die einwilligungsfreie Weitergabe der von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Universitätskliniken nach Artikel 9 … bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG … gespeicherten personenbezogenen Daten an Dritte, wie etwa dieforschende Industrie, zu ermöglichen.
B . Wesentlicher Inhalt
Das Gesetz schafft eine Befugnis für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 43 Absätze 1 und 2 LKHG sowie Universitätskliniken für die Weitergabe der bei ihnen nach Artikel 9 … gespeicherten personenbezogenen Daten einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten zur dem Gemeinwohl dienenden medizinischen, rehabilitativen und pflegerischen Forschung.
> einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Genetische Datensind hiervon nur erfasst, soweit es sich um
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nach der Geburt erworbene genetische Informationen oder
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einzelne Sequenzvarianten handelt, wobei diese Sequenzvarianten in ihrer Kombination nach dem Stand der Wissenschaft voraussichtlich nicht einzigartig in der Weltbevölkerung sind.
Das heißt übersetzt:
1: Epigenetische Daten (Veränderungen in der Genetik durch äußere Einflüsse)
2: die Sequenzen der Spritze, die alle patentiert sind
Pfizer und Co möchten endlich die Daten der Laborratten auswerten. Die Gifthersteller wollen ganz genau wissen, bei wem die Gen-Spritze die patentierten Sequenzen auch wirklich eingebaut hat.
Das wäre ein guter Zeitpunkt sich die Entscheidung vom obersten Gerichtshof in den USA ins Gedächtnis zu rufen.
Dort wurde im Zuge eines Patenrechtsstreits entschieden, dass menschliches Erbgut patentiert werden kann, falls zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass die Genveränderung nicht auf natürlichem Wege entstanden ist.
Dann haben die Spritzenhersteller ein Patent auf das veränderte Erbgut. Und sämtliche Daten wer davon betroffen ist. Die Anonymisierung lässt sich mit ein, zwei Klicks beheben. Interessant werden dann die Patentrechtsstreitigkeiten bei Kreuzgespritzten.
Es gibt schon länger ein Gesetz, das besagt, dass Gen-Gespritzte verpflichtet sind Biopsien (Gewebeproben) abzugeben und sie auch von der Polizei dort hingebracht werden können, falls sie verweigern.