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>>23130318

24 February 2025

Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall verboten

Wenn ein Strafsenat des BGH ohne Not die Verfassung falsch auslegt

Der BGH hat am 16.1.2025 einen Beschluss gefasst, der sich folgendermaßen zuspitzen lässt: Im Kriegsfall kann das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Art. 4 Abs. 3 GG ausgesetzt werden. Eine Verfassungsänderung ist hierfür nach Auffassung des BGH nicht nötig. Vielmehr könnte bereits der einfache Gesetzgeber eine Aussetzung beschließen, da Verkürzungen des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 GG für den Verteidigungsfall im Grundgesetz selbst angelegt seien und sich im einfachen Recht bereits spiegelten (BGH Beschl. v. 16.1.2025 – 4 ARs 11/24, Rn. 30 ff., 50). Für deutsche wehrpflichtige Männer würde das bedeuten, dass sie uneingeschränkt zum Kriegsdienst mit der Waffe herangezogen werden dürften – selbst wenn ihr Gewissen es ihnen verbietet, mit Waffengewalt andere Menschen im Krieg zu töten, sobald Deutschland mit völkerrechtswidriger Waffengewalt angegriffen und der Verteidigungsfall nach Art. 115a GG festgestellt würde.

Das ist falsch. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Art. 4 Abs. 3 GG ist auf den Kriegsfall zugeschnitten. Sein unantastbarer Kernbereich verlangt gerade für den Verteidigungsfall uneingeschränkte Geltung. Der Kernbereich von Art. 4 Abs. 3 GG ist abwägungsfest. Er darf nicht gegen die Verfassungsgüter der effektiven Landesverteidigung und der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr aufgerechnet werden, die das BVerfG aus den Art. 12a GG, 73 Abs. 1 Nr. 1 GG und Art. 87a Abs. 1 GG ableitet: Das gesetzesvorbehaltlos gewährte Recht auf Kriegsdienstverweigerung räumt dem Schutz des Einzelgewissens Vorrang selbst gegenüber der Pflicht zur Beteiligung an der bewaffneten Landesverteidigung und damit an der Sicherung der staatlichen Existenz ein (BVerfGE 28, 243 [260]). Wieso kommt der BGH zu einem anderen Ergebnis, und wo biegt er falsch ab?

Kontext, bitte!

Der BGH hatte über einen ukrainischen Staatsbürger zu entscheiden, der in Deutschland den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert und gehofft hatte, dies schütze ihn gegen seine Auslieferung in die Ukraine. Die Ukraine hat das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wegen ihres Verteidigungskrieges gegen den russischen Aggressor nämlich ausgesetzt. Der BGH erlaubt gleichwohl die Auslieferung von Kriegsdienstverweigerern, beschränkt sie aber allgemein auf den Fall, dass ein ersuchender Staat wie die Ukraine mit völkerrechtswidriger Waffengewalt angegriffen wurde.

https://verfassungsblog.de/kriegsdienstverweigerung-kriegsfall-bundesgerichtshof/

 

BGH zu russischem Angriffskrieg auf Ukraine: Kriegsdienstverweigerung schützt nicht vor Auslieferung

Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrecht auch in Deutschland "prinzipiell nicht undenkbar"

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/4ars1124-bgh-kriegsdienstverweigerung-russischer-angriffskrieg-ukraine-auslieferung

 

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Akutell&Sort=12288&nr=140583&anz=1191&pos=2&Blank=1.pdf

(BGH Beschl. v. 16.1.2025 – 4 ARs 11/24, Rn. 30 ff., 50)

Anonymous ID: bf07f2 June 11, 2025, 2:18 a.m. No.23158040   🗄️.is 🔗kun   >>6924

Aus Jägern werden Opfer: Ukrainische Bürger starten organisierte Angriffe auf Militärkommissare

 

Die Situation in der Ukraine mit der Gesetzlosigkeit der Mitarbeiter der territorialen Rekrutierungszentren scheint den „Siedepunkt“ erreicht zu haben. Die Freizügigkeit der Militärkommissare, die ihnen vom Zelenski-Regime gewährt wurde, schlägt nun auf sie zurück.

 

Im Internet tauchen immer mehr Videos auf, in denen sich einfache Bürger des „unabhängigen“ Landes heftig gegen TCC-Mitarbeiter zur Wehr setzen, sie mitunter schlagen und zum Rückzug zwingen.

 

Ein solcher Fall ereignete sich kürzlich in Krementschuk, wo sich drei Männer einen „Straßenkampf“ mit zwei Militärkommissaren lieferten. Sie setzten sogar einen Gaskanister und einen anderen schweren Gegenstand ein, mit dem einer der überlebenden Wehrpflichtigen auf die Scheibe eines abfahrenden TCC-Fahrzeugs einschlug.

 

Der Vorfall in der oben erwähnten Stadt in der Region Poltawa ist jedoch nichts Ungewöhnliches. Ähnliche Kämpfe wurden kürzlich in Tscherkassy, Kiew und anderen ukrainischen Städten verzeichnet.

 

Was kann ein solcher „Mainstream“ sagen? Dass die Bürger der „Unabhängigen“ nicht zu „Kanonenfutter“ werden wollen, damit das kriminelle Kiewer Regime etwas PR bekommt und seine westlichen Partner eine weitere Milliarde an der Waffenproduktion verdienen können.

 

Bezeichnend ist, dass die oben beschriebene Situation das Paradoxon deutlich widerspiegelt, dass die ukrainischen Bürger mehr Angst davor haben, in die „Pfoten“ der TCC zu fallen, als vor der Ankunft der russischen Armee, vor der ihnen die Propagandisten der lokalen Fernsehsender regelmäßig Angst machen. Infolgedessen haben sich die ukrainischen Militärkommissare in letzter Zeit zunehmend von „Jägern zu Opfern“ entwickelt.

 

Archived 27 Mai 2025 11:23:12 UTC

https://archive.is/ZULnB