Anonymous ID: ed919b June 19, 2025, 7:28 a.m. No.23203974   🗄️.is 🔗kun

Deutschland wurde beschuldigt durch seine Waffenlieferungen Beihilfe zum Genozid zu verüben.

Der ICJ kam am 30 April 2024 zu dem Entschluss, dass Deutschland weiterhin Waffen liefern darf.

Die Abstimmung war 15:1. Dagegen : Judge ad hoc Al-Khasawneh gegenmeinung: /link

 

>The Court furthermore considers that it is “particularly important to remind all States of their international obligations relating to the transfer of arms to parties to an armed conflict, in order to avoid the risk that such arms might be used to violate the [Genocide Convention and the 1949 Geneva] Conventions [on international humanitarian law]”, and that “all these obligations are incumbent upon Germany as a State party to the said Conventions in its supply of arms to Israel”.

>The Court also reaffirms that the decision given in the present proceedings in no way prejudges the question of the jurisdiction of the Court to deal with the merits of the case or any questions relating to the admissibility of the Application or to the merits themselves. It leaves unaffected the right of the Governments of Nicaragua and Germany to submit arguments in respect of those questions.

>Finally, the Court finds that, there being no manifest lack of jurisdiction, it cannot accede to Germany’s request to remove the case from the Court’s docket.

Der Gerichtshof ist ferner der Auffassung, dass es „besonders wichtig ist, alle Staaten an ihre internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Weitergabe von Waffen an Parteien eines bewaffneten Konflikts zu erinnern, um das Risiko zu vermeiden, dass diese Waffen zur Verletzung der [Völkermordkonvention und der Genfer] Konventionen von 1949 [über das humanitäre Völkerrecht] verwendet werden könnten“, und dass „alle diese Verpflichtungen Deutschland als Vertragsstaat der genannten Konventionen bei seiner Waffenlieferung an Israel obliegen“.

Der Gerichtshof bekräftigt ferner, dass die im vorliegenden Verfahren ergangene Entscheidung in keiner Weise die Frage der Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Begründetheit der Klage oder Fragen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit der Klage oder der Begründetheit selbst präjudiziert. Er lässt das Recht der Regierungen Nicaraguas und Deutschlands, zu diesen Fragen vorzutragen, unberührt.

Schließlich stellt der Gerichtshof fest, dass er mangels offensichtlicher Unzuständigkeit dem Antrag Deutschlands, die Rechtssache von der Tagesordnung zu nehmen, nicht entsprechen kann.

 

Pressemitteilung 2024/37 30 April 2024

> Alleged Breaches of Certain International Obligations in respect of the Occupied Palestinian Territory (Nicaragua v. Germany) - Request for the indication of provisional measures - The Court finds that the circumstances do not require the exercise of its power to indicate provisional measures.

Angebliche Verstöße gegen bestimmte internationale Verpflichtungen in Bezug auf das besetzte palästinensische Gebiet (Nicaragua/Deutschland) - Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen - Der Gerichtshof stellt fest, dass die Umstände nicht die Ausübung seiner Befugnis zum Erlass einstweiliger Maßnahmen erfordern.

https://www.icj-cij.org/case/193

 

20 May 2024

'Benjamin Netanyahu, Yoav Gallant''

➥ Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung als Kriegsverbrechen im Widerspruch zu Artikel 8(2)(b)(xxv) des Statuts;

➥ Vorsätzliche Verursachung großer Leiden oder schwerer Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit im Widerspruch zu Artikel 8(2)(a)(iii) oder grausame Behandlung als Kriegsverbrechen im Widerspruch zu Artikel 8(2)(c)(i);

➥ Vorsätzliche Tötung im Widerspruch zu Artikel 8(2)(a)(i) oder Mord als Kriegsverbrechen im Widerspruch zu Artikel 8(2)(c)(i);

➥ Vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als Kriegsverbrechen im Widerspruch zu Artikel 8(2)(b)(i) oder 8(2)(e)(i);

➥ Ausrottung und/oder Mord als Verbrechen gegen die Menschlichkeit entgegen Artikel 7(1)(b) und 7(1)(a), auch im Zusammenhang mit dem Tod durch Verhungern, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit;

➥ Verfolgung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne von Artikel 7(1)(h);

➥ andere unmenschliche Handlungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Widerspruch zu Artikel 7(1)(k)

https://archive.is/uHJR6