Anonymous ID: 1dac09 Aug. 30, 2018, 8:13 a.m. No.2797322   🗄️.is 🔗kun   >>7330

>>2796969

Doch es wird noch schlimmer, um nicht das Wort kriminell zu verwenden.

Merkel und de Maizière brechen vorsätzlich das Grundgesetz

 

Der Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) ist eindeutig formuliert:

»(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

 

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der

Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,

in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der

Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und

Grundfreiheiten sichergestellt ist (…)«

 

Da Deutschland bekanntermaßen über keinerlei Grenze zum Mittelmeer

verfügt und komplett von sicheren Drittstaaten umgeben ist, hätte

niemand der bald zwei Millionen »Flüchtlinge, hauptsächlich muslimische

Männer, ins Land gelassen werden dürfen. So bestimmt es das deutsche

Grundgesetz.

 

Lediglich auf mündliche Anweisung von Merkel und de Maizière wird das

Grundgesetz, mit katastrophalen Folgen für die Sicherheit und den

Sozialsystemen, seit mehr als zwei Jahren gebrochen.

Stefan Aust schreibt dazu: »Beachtet wird dieser Teil des Grundgesetzes

von der dafür verantwortlichen Bundesregierung allerdings seit mehr als

zwei Jahren nicht; seit einer entsprechenden mündlichen Anweisung vonInnenminister Thomas de Maizière an die für den Grenzschutz zuständige Bundespolizei im September 2015.

 

Schriftlich gibt es diese Anweisung zur Nichtbeachtung bestehender

Gesetze nicht. Verfassungsminister de Maizière seinerseits hatte sich

zuvor telefonisch bei der Kanzlerin rückversichert. Trotz entsprechender

Warnungen auch der Juristen des wissenschaftlichen Dienstes des

Bundestages hält dieser Zustand bis heute unverändert an.«

 

Wann stoppt das Bundesverfassungsgericht endlich diesen

eklatanten Verfassungsbruch?

 

Warum besteht der Präsident der Bundespolizei nicht auf einen

schriftlichen Befehl?

 

Verfassungswidrigkeit von Merkels Politik wird vom

Oberlandesgericht Koblenz festgestellt

 

Dieser anhaltende Verfassungsbruch ist so eklatant und so offensichtlich,

dass er bereits offiziell in Urteilsbegründungen benannt wird. Im dem

Welt-Artikel wird auf eine Urteilsbegründung des Oberlandgerichts Koblenz

hingewiesen:

 

»Allerdings fällte das Oberlandesgericht Koblenz am 14. Februar 2017 in

einem Verfahren, bei dem es um einen angeblich minderjährigen

unbegleiteten Flüchtling aus Gambia ging, ein denkwürdiges Urteil über

die Bundesregierung. Zitat aus dem Urteil des 1. Senats (Aktenzeichen 13

UF 32/17): „Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise

in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2

AufenthG (Aufenthaltsgesetz, die Red.) strafbar gemacht. Denn er kann

sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5

AufenthG i.V.m. (in Verbindung mit, die Red.) Art. 31 Abs. 1 GFK (Genfer

Flüchtlingskonvention, die Red.) berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung

in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund

eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins

Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlichverfolgt.“ Man muss es ganz bewusst lesen, was das Oberlandesgericht

Koblenz in seinem Urteil des 1. Senats (Aktenzeichen 13 UF 32/17)

festgestellt hat, um das verfassungswidrige Handeln der Bundesregierung

zu verdeutlichen.

 

»Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik…ist außer

Kraft gesetzt«

 

Die rechtsstaatliche Ordnung im Land wurde und wird von Merkel und de

Maizière vorsätzlich außer Kraft gesetzt. Eine grundlegende Debatte im

Bundestag fand bis heute nicht statt. Bestehende Gesetze und das

Grundgesetz, welche eine Abweisungen von Einwanderern aus sicheren

Drittstaaten verlangt, wurden de facto aufgehoben. Auch dies geschah

ohne eine Parlamentsdebatte, geschweige denn einer Gesetzesänderung,

denn dieses Gesetz wäre sofort als grundgesetzwidrig erkannt worden.

Deutschland wird mit dieser Masseneinwanderung in die größte Krise seit

Ende des Krieges gestoßen und als »Rechtsgrundlagen« dienen lediglich

mündliche Anweisungen von Merkel und de Maizière.

 

Stefan Schubert, Ex-Polizist und Bestsellerautor, ist bundesweit als

Experte für Themen rund um die innere Sicherheit bekannt. Sein aktuelles

Buch lautet: »No-Go-Areas: Wie der Staat vor der Ausländerkriminalität

kapituliert«

Anonymous ID: 1dac09 Aug. 30, 2018, 8:14 a.m. No.2797330   🗄️.is 🔗kun   >>7444

>>2797322

 

mündliche Anordnung an die Bundespolizei!!!

 

Diesen Menschen sollte man mal fragen, ob er nicht besser einen schriftlichen Befehl haben will, da er sich ja mit strafbar macht. Hierzu sollte ein Anwalt von uns diesem Vogel mal Dampf machen!!!

 

Das wäre m.E. mal ein Weg, diese scheiß mündliche Anordnung abzustellen. Und schon wäre wieder die grenze dicht.

 

Unabhängik könnte das auch aufgehoben werden, wenn Seehofer das mal wieder mündlich zurück nimmt. Aber er ist als Politiker z.Zt. immun und wird das so niocht machen. Angst um seinen Arsch von den die hier alles steuern.

 

Aber der Präsident der Bundespolizei soll auf einen schriftlichen Befehl für das was läuft beharren. Er mach sich mit strafbar!

ob er das weiss?

Liegen schon Anklagen gegen ihn vor?

 

Wer würde schon auf mündliche Anordnung (auch Schießbefehl von Honecker als mündl. Anweisung?!) solche potentiellen Gefahren für die Bevölkerung heraufbeschwören.

 

Hier wäre m.E. ein kleiner Hebel.

Das System der Einwanderung wäre gestoppt.

 

Eine andere Frage lautet.

 

Wenn Deutschland ein von den Amerikanern bis 2099 besetztes Land ist und Trump der Herrscher der BRD Kolonie ist und er selbst diese Einwanderungspolitik strickt ablehnt, warum laesst er diese Politik von Merkel zu?

 

Liegt es daran, dass er selbst und seine Familie in diesem grossen Plan mit schwimmt. Das Volk, dass von uns Deutschen nicht ohne Strafe zu kassieren benannt werden darf, koennte mit voller Macht und Kraft dahinter stehen und den Willen haben das Deutsche Volk auszuloeschen. Seit Jahrzehnten wird daran gearbeitet. Es muss bekannt sein, dass Deutschland den Schluessel zur Befreiung der ganzen Welt inne hat.

 

Wie die alten Roemer schon sagten, wehe wehe wenn das Blut der Germanen zu kochen anfaengt, sollte man schnellstens das Weite suchen.

 

Vielleicht ist das der Grund, warum jetzt die Bundespolizei nach Sachsen ausrueckt.

 

Das Germanenblut kocht in Sachsen.

Sie haben Angst.

Sie haben Angst die Kontrolle zu verlieren.

 

Lasst Euch nicht teilen.

Haltet zusammen.

Bewahrt die Ruhe.

Wir sind eins.

Anonymous ID: 1dac09 Aug. 30, 2018, 8:19 a.m. No.2797379   🗄️.is 🔗kun   >>7407

>>2797194

super Programm, damit kann man so viel machen.

 

und es macht auch Spass.

 

Zudem bekommste dein Bild auch so, wie Du es gerne haben willst.

 

Habe gerade auch dieses meme gemacht. wo Schulz 100% Stimmen hat. s.o.

Bild in Bild mit Bild verschieben und verkleinern in einer Ebene, sieht einfach aus ist es aber nicht habe 30min gebraucht.

 

egal. das Ergebnis zählt und dümmer wird man auch nicht

Anonymous ID: 1dac09 Aug. 30, 2018, 8:25 a.m. No.2797444   🗄️.is 🔗kun   >>4312

>>2797330

hier ist der Vogel

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sident_des_Bundespolizeipr%C3%A4sidiums

 

Präsident des Bundespolizeipräsidiums ist die Amtsbezeichnung für den Leiter des Bundespolizeipräsidiums in Deutschland. Das Amt wurde im Rahmen der Neustrukturierung geschaffen und ersetzt den vormaligen Inspekteur der Bundespolizei zum 1. Januar 2008. Das Amt wurde am 1. März 2008 mit Matthias Seeger besetzt. Dieser wurde im Juli 2012 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Am 1. August 2012 hat Dieter Romann das Amt übernommen, der als Verwaltungsjurist zuvor nicht Polizeivollzugsbeamter war.

 

Dieter Romann - ein Verwaltungsjurist (der muß doch wissen, dass das auch für ihn in die Hose gehen kann)

 

Dieter Romann

 

Dieter Romann (* 4. Mai 1962 in Ahrweiler)[1] ist ein deutscher Verwaltungsjurist. Seit dem 1. August 2012 ist er Präsident des Bundespolizeipräsidiums.

Leben

 

Romann studierte an der Universität Bonn. Das Erste Staatsexamen bestand er am Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Köln. 1992 legte er das Zweite Staatsexamen ab.[2] Seit 1993 ist er im Bundesministerium des Innern tätig. Nach seinem Eintritt war er zunächst mit Fragen des Dienstrechts befasst und dann in der Abteilung Bundesgrenzschutz mit deren Reform hin zur Bundespolizei. 1996 promovierte er an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer über das Recht und die Pflicht zur Remonstration im Beamtenrecht; Gutachter waren Detlef Merten und Hermann Hill.[3]

 

Im Jahr 2000 wechselte er in die Abteilung Ausländerrecht und -politik des Innenministeriums. Dort war er an der Formulierung der Anti-Terror-Gesetze und des Zuwanderungsgesetzes beteiligt. Zeitweilig war Romann ans Bundeskriminalamt (BKA) abgeordnet.

 

Von 2005 bis 2009 leitete er das Referat für Polizeiliche Grundsatz- und Einsatzangelegenheiten bei der 2005 gegründeten Bundespolizei. Seit Ende 2009 leitete er im Bundesinnenministerium das Referat Ausländerterrorismus und Ausländerextremismus (acht Mitarbeiter). Zuletzt hatte er in dieser Funktion die Fachaufsicht über das BKA sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Themenbereichen Islamischer Terrorismus und Salafismus inne. 2010 organisierte er die Aufnahme von zwei Häftlingen aus den Gefangenenlagern auf Guantanamo in Deutschland. Mitte Juni 2012 koordinierte er eine in sieben Bundesländern durchgeführte Razzia gegen Salafisten.[4]

 

2012 versetzte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den bisherigen Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums Matthias Seeger in den einstweiligen Ruhestand und ernannte Romann zu dessen Nachfolger.

 

2016 beklagte Romann, dass der NDR über Polizeibrutalität berichtet hatte.[5]

 

Im Juni 2018 leitete er die Rückführung eines mordverdächtigen Irakers[6], die allerdings ohne jedwede rechtliche Grundlage erfolgte, da weder ein notwendiges Auslieferungsersuchen aus Deutschland, noch ein internationaler Haftbefehl gegen Ali B. vorlag.[7] Außerdem beklagte die irakische Regierung rechtswidriges Vorgehen, da die deutsche Polizeieinheit, keine Genehmigung für die Rückführung des Tatverdächtigen, durch das irakische Justizministerium erteilt bekam.[8]