Anonymous ID: eb0606 Sachsensumpf, Episode 2, 1/3 Sept. 9, 2018, 2:53 a.m. No.2944204   🗄️.is 🔗kun   >>4232 >>4240 >>4246 >>9084 >>3662

>>2785430 Helmut Kohl, Sachsensumpf 1/2

>>2731736 (lb) Sachsensumpf, Kanzleramt

>>2734616 (lb) ARD Kontraste, Anzeige Strafvereitelung im Amt

 

Quellenangaben, soweit nicht im Text gegeben: https://archive.fo/bMIkm

https://archive.fo/Dp7nX

https://archive.fo/T2m9

https://www.welt.de/politik/article3429681/Sachsen-Sumpf-De-Maiziere-verteidigt-sich.html

 

Klaus Koenig, Rechtsanwalt

„Er hat ganz offenkundig, wie wir jetzt alle wissen, hochbrisante Informationen über mafiöse Verstrickungen innerhalb der Verwaltung in Sachsen unter den Tisch fallen lassen, anstatt, wie es seine Dienst- und Amtspflicht gewesen wäre, die zuständigen Behörden damit zu befassen.“

 

Jürgen Martens (FDP), MdL, Rechtspolitischer Sprecher „Die Ansage des Ministers: ‚Weitermachen!’ setzt voraus, dass er im Einzelnen weiß, was los war. Er hätte veranlassen müssen, dass diese Vorgänge zur Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden.“

 

KONTRASTE (Sendung):

Zitat: „Die dargestellten Erkenntnisse sind dem Landesamt für Verfassungsschutz … zwischen April 2005 und Mitte Juli 2005 bekannt geworden.“

Zitat: „Auch R. und N. sollen gelegentlich sexuell auf Kinder zurückgreifen.“

Ein Staatsanwalt wird vermutlich durch einen Zuhälter erpresst.

Zitat: „Im Jahr 2003/2004 soll er einen Staatsanwalt aus Leipzig wegen eines Bordellbesuches erpresst haben. Dabei habe W. den Bordellbesuch des Staatsanwaltes (Sex mit einer Minderjährigen) per Überwachungskamera aufgezeichnet und dann als Kompromat genutzt.“

 

Klaus Bartl (Die Linke), MdL, Rechtspolitischer Sprecher „Also wenn de Maiziere selbst erklärt, er hatte 2005 Erkenntnisse, dass es sich um Komplexe von staatsgefährdender Bedeutung handelt, kann ich nicht begreifen, weshalb man dann eine Minute zögert, das der Staatsanwaltschaft zu übergeben zum Zwecke der Ermittlung der Verantwortlichen.“

 

Thomas de Maizière ließ erklären, damals hätte die „Erkenntnisdichte“ nicht ausgereicht.

 

Klaus Bartl (Die Linke), MdL, Rechtspolitischer Sprecher „Das ist einfach eine durch nichts zu rechtfertigende Schutzbehauptung. Die Erkenntnisdichte zu bewerten, ist auch nicht Sache des Innenministers. Ob es einen Straftatverdacht gibt, ob die Erkenntnisse gesetzlich gewonnen sind, das entscheidet nach der Gerichtsverfassung immer noch die Justiz, die Staatsanwaltschaft und dann das Gericht, nicht aber der Innenminister.“

 

Wolfgang Nescovic (Die Linke), MdB, Mitlied des Parlamentarischen Kontrollgremiums „Angesichts des schwerwiegenden Vorwurfes der Strafvereitelung im Amt, halte ich es für unumgänglich, dass Herr de Maiziere vorläufig, bis zur Klärung dieses Vorwurfes, von seinem Amt als Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung entbunden wird.“

 

Interessant ist auch die Tatsache, dass der Chefermittler Georg Wehling grundlos suspendiert wurde. Die Zeit schreibt: „In Leipzig wurde ein Chefermittler kaltgestellt - womöglich, weil er in dem sächsischen Rotlicht- und Korruptionsskandal die falschen Fragen stellte. Denn vorzuwerfen ist ihm nichts.“

 

Die „PAUNSDORF-AFFÄRE“

In der Paunsdorf-Affäre geht es um einen während der 90er Jahre erfolgten Umzug von Landesbehörden und -ministerien in das sogenannte Paunsdorf-Center in Leipzig, welches die "Telekommunikations-Überwachungsverordnung", die Finanztreuhand Gesellschaft für Grundstücks- und Vermögenverwaltung (FTG) zu einem deutlich überhöhten Preis an den Freistaat Sachsen vermietete.

 

Die STAATSANWALTSCHAFT VON LEIPZIG und die „PAUNSDORF-AFFÄRE“

Bis 1998 war Hinrich Lehmann-Grube Oberbürgermeister von Leipzig, dann Wolfgang Tiefensee, ab 2005 an Burkhard Jung – alle SPD.

Aus diesen Unterlagen – die interpool.tv veröffentlichte – geht nun hervor, dass der bis Juni 2005 stellvertretende Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Leipzig „mehrfach zwischen dem 01.01.2001 und dem 31.03.2001“ zeitverzögert Verfahrensunterlagen an eine weibliche Redakteurin der „Bild“-Zeitung in Leipzig weitergab.

 

Zuletzt wies zudem die zweite Schlüsselfigur, die einst leitende Verfassungsschutz-Ermittlerin Simone Henneck, den Vorwurf einer „Akten- Parallelwelt“ von sich.

Anonymous ID: eb0606 Sachsensumpf, Episode 2, 2/3 Sept. 9, 2018, 2:58 a.m. No.2944232   🗄️.is 🔗kun   >>4240 >>4246

>>2944204 1/3

 

Kronzeuge Norbert Steiner

Heinz Götsch und Heinz Barth, der enge Freund des Ministerpräsidenten Biedenkopf, waren damals Geschäftspartner.

Der damalige Lebensgefährte von Buchner-Hohner war der Vizepräsident des Landgerichtes Leipzig, Jürgen Niemeyer.

Eckhaus in der Leipziger Südvorstadt, Riemannstraße 52 :

Die bayrischen Konkurrenten erwirken einen Gerichtsbeschluss gegen den Kauf. Dieser wird durch das Landgericht nach einiger Zeit aufgehoben.

Die beiden Richter am Landgericht, die die Aufhebungsverfügung nach dem „Investitionsvorranggesetz“ unterzeichnet hatten, gehörten zum Freundeskreis des damaligen Richters Norbert Röger, welcher wiederum ein enger Freund des Vizepräsidenten am Landgericht Niemeyer war.

Niemeyer gab zu, nach dem Vorgang selbst 2 Immobilien in der Riemannstrasse gekauft zu haben.

Der 47-jährige Jurist Martin Klockzin, ab 1994 bei der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) als Chefjustiziar vor allem für die Rückübertragung von Grundstücken an die Alteigentümer zuständig, öffnet am 17. Oktober 1994 um kurz nach 23 Uhr seine Wohungstür und wird 5 mal in die linke Körperhälfte geschossen.

Verurteilt werden kurz nach der Tat 4 Tatverdächtige zu dreimal lebenslänglich und einmal 12 Jahren.

Der Richter: Günther Schnaars, enger Freund des stellvertretenden Behördenleiters der Staatsanwaltschaft Leipzig Norbert Röger, dieser wiederum ein enger Freund vom Vizepräsidenten am Landgericht Leipzig Jürgen Niemeyer.

Die Lebensgefährtin von Niemeyer, Anwältin Sieglinde Buchner- Hohner, hatte das Haus in der Riemannstrasse gekauft.

Trotz gegenteiliger Ankündigungen ermittelt das LKA nicht in dem Fall. Zu den Hintermännern der Tat wird bis 1999 nichts bekannt.

 

Die Hintermänner

Georg Wehling, damals Kommissariatsleiter vom Dezernat 26 für organisierte Kriminalität in Leipzig holt einen der Verurteilten aus dem Knast, verkabelt ihn mit Mikrofonen und Aufnahmegerät und schickt ihn am 27. Oktober 1999 gegen 0.45 Uhr auf ein Grundstück in Leipzig, wo er die bayrischen Immobilienhändler Schmid und Schneider antrifft und mit ihnen bis 2.30 Uhr in einer Hofeinfahrt spricht. Dabei reden sie auch über die Schüsse 1994 auf Klockzin. Beide erklären, dass sie ihm lediglich eine Abreibung verpassen wollten. Das Gespräch wird aufgezeichnet.

Einer der beiden Bayern sagt noch, er habe sich all die Jahre gewundert, dass sie nie als Zeugen aussagen mussten, obwohl ihr Name in dem Prozess gegen die vier Täter gefallen sei.

Ursprünglich soll der gleiche Richter von damals, Günther Schnaars, die Verhandlung gegen die Bayern führen.

Die Befangenheitsanträge gegen ihn werden nicht mehr behandelt.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2001 wird er zum Vorsitzenden Richter des Ersten Strafsenats beim Oberlandesgericht Dresden ernannt.

Wiederaufnahmeverfahren der veruteilten Täter werden allesamt abgeschmettert – vom Oberlandesgericht Dresden.

In den Dossiers des Verfassungschutzes steht nun folgendes: die bayrischen Immobilienhändler Josef Schmid und Manfred Schneider hätten mehrfach gedroht, sie würden über die „Problematik der Kinderfickerei“ auspacken.

 

(Übrigens exakt das selbe Zitat soll Beate Zschäpe benutzt haben, das einzige Mal, als sie etwas gesagt hat, während des Prozesses. Und zwar zu einem Anwalt in der Pause. Bei Gelegenheit finde ich die Quellen für dieses Zitat)

 

Der Deal des Sexualverbrechers Michael Wüst mit der Leipziger Justiz

Im Bordell „Jasmin“ in der Merseburger Straße 115 kommt es zur kommerziellen, auf Handelsbasis organisierten Vergewaltigung und sexuellen Ausbeutung von Kindern.

Mitinhaber des Bordells: der Polizist G.

Gegen ihn laufen später Ermittlungen. Ende Januar 1993 stürmt ein Sondereinsatzkommando der Polizei das Bordell. Gegen Wüst lief ein Verfahren wegen Menschenhandels, Zuhälterei und Kindesmissbrauchs.

Richter im Prozess: Jürgen Niemeyer.

Wüst kommt mit vier Jahren Haft davon, wovon er zwei Jahre und elf Monate absitzen musste.

Es gab zwischen Richter Niemeyer und Zuhälter Wüst offenbar einen

Deal.

Wüst erklärte Jahre später in einer Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft Leipzig am 16. Juni 2000, die der Berliner Zeitung „Tagesspiegel“ vorliegt: „Ich bleibe bei meinem Standpunkt, dass die Gesamtfreiheitsstrafe, die ich letztlich bekommen habe, damit zusammenhängt, dass ich zu Freiern keine Aussagen gemacht habe beziehungsweise dass ich keine ,dreckige Wäsche‘ gewaschen habe. So war es auch vereinbart gewesen im Vorfeld der Gerichtsverhandlung und nicht erst während der Verhandlung.“

Wüsts damalige Anwältin erklärte in einer Zeugenaussage, sie könne sich nicht mehr an jede Einzelheit erinnern.

Anonymous ID: eb0606 Sachsensumpf, Episode 2, 3/4 Sept. 9, 2018, 3:01 a.m. No.2944240   🗄️.is 🔗kun   >>4246

Zuviel Text, wird doch mehr

 

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>>2944232 2/4

 

Dazu ist in den Geheimdienstakten des VS vermerkt:

„Niemeyer habe darauf hingewirkt, dass gegen Wüst ein deutlich geringeres Strafmaß verhängt wurde als ursprünglich vorgesehen –

anstatt der drohenden zehn bis zwölf Jahre Freiheitsstrafe sei Wüst zu nur vier Jahren Haftstrafe verurteilt worden. Auf diese Weise habe Niemeyer den Wüst „ruhigstellen“ und verhindern wollen, dass Wüst andere hochrangige Personen im Zusammenhang mit dem ehemaligen Kinderbordell von Wüst belastet“ , heißt es dort.

Niemeyer ist/war seit 2004 niedergelassener Anwalt in München.

Gegenüber dem Tagesspiegel sagt er, es unterliege dem Dienstgeheimnis, darüber genauer Auskunft zu geben.

„Ich habe aber nie Absprachen getroffen, die etwas anderes zum Inhalt hatten als Zeugen zu schützen.“

In den Verfassungsschutzmaterialien steht weiter, dass die Juristen Norbert Röger, Jürgen Niemeyer und der später niedergeschossene Chefjustiziar der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) Martin Klockzin seit zirka 1992 Kontakte zum Zuhälter '''Michael

Wüst''' unterhalten haben.

Wüst dementiert das nicht, verweigert aber weitergehende Aussagen.

Röger und Klockzin lehnen eine Stellungnahme ab, während Niemeyer von einer „unglaublichen Diffamierung“ spricht.

 

Kommissar Georg Wehling vom 26.Kommissariat lässt die Prostituierten von damals ermitteln und legt ihnen eine polizeiliche Lichtbildmappe mit dem

Aktenzeichen 400 UJS 2113/00 vor.

Mehrere Frauen erkennen darauf den früheren LWB-Manager Klockzin. Auch die bayrischen Immobilienhändler Schneider/Schmid, die Hintermänner des Attentats auf Klockzin, werden von Prostituierten mehrfach als Besucher im „Jasmin“ identifiziert. Lichtbildmappe und Zeugenaussagen liegen dem „Tagesspiegel“ vor.

 

In den Akten des Verfassungschutzes findet sich die Bemerkung, es gebe einen „ernst zu nehmenden Hinweis“, dass der damalige stellvertretende Behördenleiter der Leipziger Staatsanwaltschaft, Norbert Röger, „aufgrund seiner guten Kontakte“ zu Personen des Leipziger Rotlichtmilieus „Tatverdächtige über geplante bzw. laufende operative“ Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden informieren ließ.

Röger verweigert gegenüber dem „Tagesspiegel“ dazu die Aussage.

April XX wurde er vom Justizminister Geert Mackenroth (CDU) zum Chemnitzer Amtsgerichtspräsidenten befördert.

 

Vertuschung auf allerhöchster Ebene bringt jede Menge Probleme für Kommissar Wehling und die aufrechten Polizisten.

Mehrfache Versuche von Kommissar Wehling sich gerichtlich zu wehren, verhindert die Leipziger Justiz.

Ein letzter Klageerzwingungsantrag wird im März 2007 abgewiesen: vom Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dresden, Günther Schnaars.

Wehling wird in die kriminaltechnische Abteilung versetzt, wo er bis heute ist/war.

Gegen ihn lief ein disziplinarrechtliches Verfahren, weil er angeblich einer der V-Männer beim Landesamt für Verfassungsschutz gewesen sein soll. Er bestreitet diese Vorwürfe.

Anonymous ID: eb0606 Sachsensumpf, Episode 2, 4/4 Sept. 9, 2018, 3:05 a.m. No.2944246   🗄️.is 🔗kun   >>4250

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Aus den Original-Akten des Verfassungsschutzes :

  1. Erkenntnisse zu ……. …..

2.1 Verletzung von Dienstgeheimnissen

In der sogenannten „Paunsdorf-Affaire“ sind zwischen 1996 und 2000 Vorermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Leipzig unter dem Aktenzeichen 800 AR 1783/96 geführt worden.

In diesem Zusammenhang gab es wiederholt Presseveröffentlichungen, unter anderem in:

– Leipziger Volkszeitung vom 14.11. 2000, 29.01.2001, 12.03.2001 und 12.11.2001

– Spiegel vom 13.11.2001

– Bild-Zeitung Leipzig vom 30.01.2001 und März 2001

– Sächsische Zeitung vom 26.02.2001

Der bezeichnete Artikel in der Bild-Zeitung vom 30.01.2001 dokumentiert durch den gleichzeitigen Abdruck von vertraulichen Verfahrensunterlagen der Staatsanwaltschaft Leipzig (Az. 800 AR 1783/96), dass Mitarbeiter dieser Zeitung in den Besitz von Kopien der Originalunterlagen gelangt sein müssen.

Deshalb wurde durch die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen unter dem Aktenzeichen 100 Ujs 8667/01 eingeleitet.

Dem LfV Sachsen liegen zu diesem Sachverhalt die nachfolgend aufgeführten Informationen vor, die als glaubhaft eingestuft werden:

……. ….. (Leitender Oberstaatsanwalt in Görlitz, bis Juni 2005 stellvertretender Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Leipzig) habe mehrfach zwischen dem 01.01.2001 und dem 31.03.2001 (mindestens jedoch an zwei verschiedenen Tagen im Januar und März 2001) selbstgefertigte Kopien von Aktenbestandteilen aus dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Aktenzeichen 800 AR 1783/96, an die Redakteurin der Bild-Zeitung Leipzig, ………. ………, persönlich übergeben.

Eine dieser Übergaben soll zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen dem 01.01.2001 und dem 29.01.2001 erfolgt sein.

Eine weitere Übergabe von Kopien staatsanwaltschaftlicher Verfahrensunterlagen des beschriebenen Paunsdorfverfahrens der Staatsanwaltschaft Leipzig habe ……. ….. im Januar oder März 2001 an die genannte Redakteurin …….. vorgenommen.

An einem nicht näher bestimmten Tag zwischen dem 22.01.2001 und 26.01.2001 oder zwischen dem 01.03.2001 und 08.03.2001, in den Nachmittagsstunden, habe er Kopien der vorbezeichneten Unterlagen an die benannte Redakteurin …….. im Cafe „ECKSTEIN“ (Münzgasse 28, 04107 Leipzig) übergeben.

Ausgangspunkt dieser Übergabe sei eine vom Generalstaatsanwalt angewiesene Aktenvorlage bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gewesen. Von dieser Aktenanforderung habe …….. …….. Kenntnis gehabt.

GEHEIM

amtlich geheimgehalten

GEHEIM

amtlich geheimgehalten

Ob der vom Generalstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig angeforderte Vorgang mit Kurier überbracht wurde oder per Postversand erfolgte, ist hier nicht bekannt.

Am 30.01.2001 druckte die Bild-Zeitung eines der von …….. ……. übergebenen staatsanwaltschaftlichen Dokumente ab. Es handelte sich hierbei um einen Vermerk der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 09.03.2000 (siehe Anlage 1).

Wegen der angeblichen Brisanz der von .. ….. übergebenen Dokumente (Schlagzeilen für die BILD-Zeitung) habe die ……. eine sofortige Veröffentlichung beabsichtigt (nächster Tag), was ……. jedoch ablehnte.

…….. Verzögerungstaktik habe gewährleisten sollen, dass der staatsanwaltschaftliche Vorgang aus Leipzig tatsächlich bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden als Eingang registriert werde und sich dort noch mindestens zwei Tage „körperlich“ befinde. Deshalb soll auch zwischen dem Eingang bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Veröffentlichungen in der BILD-Zeitung ein Wochenende gelegen haben (als Absicherung für …… selbst).

Die Motivation für …….s handeln sei sein persönlicher Frust und „Hass“ auf die Person des Generalstaatsanwaltes … …… …….. gewesen.

Näheres zu den genauen Hintergründen des „Hasses“ wurde hier nicht bekannt.

……..s Absicht habe darin bestanden, den Verdacht für die Verletzung von Dienstgeheimnisse auf den Generalstaatsanwalt selbst oder zumindest auf einen seiner ihm unterstellten Mitarbeiter zu lenken. ……. habe gezielt den „Rücktritt“ des Generalstaatsanwaltes bewirken wollen.

In dem Zusammenhang habe er darauf spekuliert, dass der Generalstaatsanwalt verstärkt seit dem Jahr 2000 durch Medienveröffentlichungen und Angriffen aus den Reihen der Opposition des Sächsischen Landtages (SPD und PDS) unter Druck stand.

Die Opposition hatte unter anderem seit 1999 sowie im Juni/Juli 2000 und November 2000 wegen der „Paunsdorf-Affäre“ und nichtaufgenommener Vorermittlungen gegen den CDU-Landtagsabgeordneten ….. ……… wegen Verdachtes des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen mehrfach aufgefordert, gegen den Generalstaatsanwalt wegen Strafvereitelung im Amt zu ermitteln (vergleiche Anlagen 2 und 4).

Anonymous ID: eb0606 Das nächste Mal mach in ein pastebin 5/5 Sept. 9, 2018, 3:07 a.m. No.2944250   🗄️.is 🔗kun   >>4851

>>2944246

 

Im September 2000 hatte auch ein wegen der „Paunsdorf-Affäre“ einberufener Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages seine Arbeit aufgenommen.

Mit der systematisch durch …… gesteuerten Übergabe von staatsanwaltschaftlichen Dokumenten an die Redakteurin ……. habe ……. bezüglich der Person des Generalstaatsanwaltes „das Fass zum Überlaufen“ bringen wollen.

Darüber hinaus habe …… spätestens seit dem Zeitpunkt, als er das Amt des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Leipzig ausübte, wiederholt, in einer gegenwärtig nicht zu konkretisierenden Anzahl von Fällen Kopien staatsanwaltschaftlicher Unterlagen aus Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig an die Redakteurin …… sowie den damaligen Chefredakteur der BILD-Zeitung Leipzig, …………. ……., übergeben.

Anmerkung: ……… wurde im Herbst 2003 BILD-Chef in Stuttgart.

Die Übergabe von verschiedenen Unterlagen der Staatsanwaltschaft Leipzig an ………….. ……. sei mindestens bis zu seinem Wechsel nach Stuttgart erfolgt.

Ob danach noch Kontakte zwischen …….. und …… bestanden, ist hier nicht bekannt.

Außerdem habe ……… gezielt Informationen zu Ermittlungs- und Strafverfahren an die Redakteurin ……… übermittelt, welche nicht von seiner Funktion als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig gedeckt gewesen sein sollen.

Nähere Einzelheiten dazu sind nicht bekannt.

Die Übergabe der Aktenkopien der Staatsanwaltschaft Leipzig an die Redakteurin …… sei bis zum Wechsel von ……… …….. zur Staatsanwaltschaft ……… erfolgt.

Welcher Ermittlungs- und Strafverfahren von …………s Handeln betroffen waren, kann durch das LfV Sachsen nicht mehr ermittelt werden.

Durch den Hinweisgeber wurde auch mitgeteilt, dass …… mit verschiedenen Mitarbeiterinnen von in Leipzig ansässigen Zeitungen sexuell verkehrt habe.

Ob ………. auch eine sexuelle Beziehung zur Redakteurin ……. unterhielt/unterhält oder andere Vorteile für übergebene Aktenkopien in Anspruch nahm, ist dem Hinweisgeber nicht bekannt.

 

Der Name des besagten stellvertretenden Behördenleiters der Staatsanwaltschaft Leipzig: Norbert Röger.

Nach Auskunft der „Bild“ in Stuttgart heisst/hieß der dortige Chef „Klaus Peter Bruns“.

De Maizières Nachfolger, Innenminister Albrecht Buttolo (CDU)