>Seit Wilhelm II ins niederländische Exil ging (1918) liegt das Staatsrecht beim deutschen Adel.
Der Kaiser ist nur der Präsident des Bundes, kein Souverän. Es macht wirklich Sinn, sich einmal die Organisation des Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich zu Gemüte zu führen. In 20 konstitutionell-monarchischen Staaten liegt die Staatsgewalt in den Gemeinden! Man hat Otto von Bismarck nicht umsonst Denkmäler und Türme gebaut.
Hier wird die rechtliche Natur des Deutschen Reiches in knapp 25 Minuten eingehend dargestellt - absolut sehenswert:
https://youtu.be/a5vn7ixjsEI?t=5m3s