Das Berliner Landgericht hat die AfD dazu verurteilt, eine Richtigstellung zu veröffentlichen: Der Berliner AfD-Chef Georg Pazderski hatte im November 2016 behauptet, die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesumweltministerium hätte den Präsidentschafts-Wahlkampf von Hillary Clinton mitfinanziert.
Per Unterlassungserklärung hatte das BMU bereits im Dezember 2016 eine Löschung dieser Meldung erwirkt, nun muss die AfD sie auch richtigstellen.
Nach einem Urteil der Zivilkammer 27 des Gerichts vom 5. Juli, das dem SPIEGEL vorliegt, ist die Partei zu einer Richtigstellung auf ihrer Homepage verpflichtet.
LG Berlin v. 05.07.2018 [27 O 155/17]
"Jetzt kommt heraus, dass das Umweltministerium mehrere Millionen Steuergelder in den Clinton-Wahlkampf gesteckt hat", hatte Pazderski seinerzeit erklärt.
"Nach Überzeugung der Kammer steht fest, dass diese Tatsachenbehauptung unwahr ist", heißt es nun in der Urteilsbegründung.
https://archive.fo/Oxn8u
Wie die "Welt" berichtet, flossen ausgerechnet im dritten Quartal 2016 deutsche Steuergelder in Höhe von bis zu fünf Millionen Dollar an die Stiftung – zu diesem Zeitpunkt befand sich der US-Wahlkampf auf dem Höhepunkt.
Für die Richtigstellung verlangt das Landgericht folgende Formulierung: "Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat keinerlei Zahlungen zur Unterstützung des Wahlkampfs von Hillary Clinton als US-Präsidentschaftskandidatin geleistet. Vielmehr hat es allein zeitlich vor dem Wahlkampf ein Projekt der Hillary-Clinton-Stiftung in Afrika unterstützt, bei dem die geleisteten Mittel ausschließlich projektbezogen verwendet wurden."
Laut dem 21-seitigen Urteil des Landesgerichts handelt es sich bei der aufgestellten Behauptung um einen "schwerwiegenden Vorwurf", der geeignet gewesen sei, "das Vertrauen in die Arbeit des Ministeriums und dessen Funktionsfähigkeit zu gefährden".
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/07/berlin-landgericht-afd-falschmeldung-urteil-pazderski-clinton-wahlkampf.html
"Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat keinerlei Zahlungen zur Unterstützung des Wahlkampfs von Hillary Clinton als US-Präsidentschaftskandidatin geleistet. Vielmehr hat es allein zeitlich vor dem Wahlkampf ein Projekt der Hillary-Clinton-Stiftung in Afrika unterstützt, bei dem die geleisteten Mittel ausschließlich projektbezogen verwendet wurden."
https://web.archive.org/web/20161128074646/https://www.welt.de/wirtschaft/article159791364/Bundesregierung-zahlte-Millionen-an-Clinton-Stiftung.html
Das Bundesumweltministerium dagegen teilte auf Nachfrage der „Welt“ mit, dass es „grundsätzlich keine Spenden vornimmt“. Bei dem genannten Betrag handele es sich um „Finanzierungen im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI)“.
Demnach dienten die deutschen Steuergelder der „Unterstützung von Forst- und Landschaftsrenaturierung in Ostafrika“. Dies sei ein Projekt, das mit deutscher Kofinanzierung „unmittelbar von der Clinton Foundation in Kenia und Äthiopien durchgeführt“ werde, erklärte ein Sprecher von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD).
Ministerium: Erfahrungen mit Clinton-Stiftung positiv
Auch bei einem zweiten Projekt ist die Bundesregierung als einer der Partner der Clinton-Stiftung dabei. Dabei gehe es um die „Wiederherstellung von Waldökosystemen“ in Indien, Kenia, El Salvador, Mexiko, Vietnam, Uganda und Peru, heißt es. Das Engagement sei unter anderem mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt.
„Die Erfahrungen mit der Clinton Foundation sind bisher positiv“, betont der Sprecher des Bundesumweltministeriums: „Die Prüfung des bisherigen Projektverlaufs hat zu keinen Beanstandungen geführt.“
Eine Zweckentfremdung der staatlichen Gelder sei ausgeschlossen, so das Ministerium.
Zusammenfassung:
Eine Wahlkampffinanzierung lag natürlich rechtlich gesehen nicht vor. Aber eine Unterstützung der Clinton Foundation. Die Behauptung des Gerichts, dass die Spende rein projektbezogen verwendet worden wäre, ist prinzipiell nicht verifizierbar, da die Spende ja eben nicht auf ein entsprechendes Sonderkonto erfolgte, sondern generell an die Clinton Foundation.
Geldflüsse, die über einen Pool erfolgen, lassen sich aber prinzipiell nicht nachträglich unterscheiden. Diese Tatsache wird regelmäßig zur Verschleierung von (der tatsächlichen Verwendung von) Geldflüssen verwendet.
Hätte die AfD davon gesprochen, dass das Ministerium der Clinton Foundation eine Spende hat zukommen lassen, wäre diese Aussage gerichtsfest gewesen, weil wahr.