Verleumdung wäre es, würde man die Behauptungen aus der Luft greifen. Doch sein Verkehr mit einer Minderjährigen ist ja Fakt. Daher "verwundert" mich das Urteil, gelinde gesagt.
Verleumdung wäre es, würde man die Behauptungen aus der Luft greifen. Doch sein Verkehr mit einer Minderjährigen ist ja Fakt. Daher "verwundert" mich das Urteil, gelinde gesagt.