Auch das DR war unter "Kaiser" Wilhelm II im Seerecht, zwar war dort noch der "Bürgerliche Tod" ausgeschloßen, so konnte niemand wegen "Schulden" gegenüber dem "Staat" wenn er diese nicht begleichen konnte, in den Kerker geworfen werden.
Heute läuft dieses alles ein wenig anders und krasser ab.
Sich mit der "Staatsicherheit" wegen fehlender Unterschriften, GVG15 …. 485FamG, 10EGBGB usw anzulegen ….
ES wird Dich vernichten, da nur mit dem NAMEN §17Handeslgesetz Du hier irgendwas tätigen kannst, keine Whg ohne §17 … somit bist dann auch an die GEZ uws gebunden, alles unter dem Mantel der Täuschung …
Eine Möglichkeit wäre die "Anfechtung", alles anfechten wegen zb mangelhafter oder fehlender Aufklärung der Folgen, zb Gelber Schein, Führerschein, Fz-Zulassung usw