>Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen - nur aufgrund fehlender Organe handlungsunfähig.
KRASS!!!
Eine weitere Bestätigung dafür, dass wie keine Verfassung, sondern nur eine Grundgesetz haben, das alliiertem Recht untersteht.
Grundgesetz
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen Art. 116 - 146)
Art. 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.