Verwendung:
Der Staatsangehörigkeitsausweis kann grundsätzlich dann verlangt werden, wenn entsprechende Rechtsfolgen von Gesetzes wegen an die deutsche Staatsangehörigkeit einer Person geknüpft sind, diese also nur eintreten, wenn die Person nachweislich deutscher Staatsangehöriger ist. So wird er in einigen Bundesländern zur Ernennung zum Beamten benötigt (wenn nicht Geburtsurkunden o. Ä. vorgelegt werden), was allerdings keine in Deutschland allgemeingültige Praxis ist; üblicherweise wird allein auf Grundlage eines Reisepasses oder Personalausweises mit Vermerk der deutschen Staatsangehörigkeit verbeamtet.
Quelle: https: // de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis