>oder eine ausgesuchte handvoll" Biodeutsche" herhalten müssen
was ist wenn wir die organisierten Menschen von der Gemeinden in Besitz nehmenden Organisation nehmen würden "deutsche-voelker.de"
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lebende Menschen keine Personen
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volle Souveräne mit Besitz auf Grund und Boden
das ist mehr als alle anderen Leute hier in Deutschland aufweisen können. Oder hast du schon eine Lebendmeldung durchgezogen?
Ach und zu dem Punkt, das sie noch nichts vorzuweisen haben.
Es ist nachzulesen:
http://deutsche-voelker.de/pressemitteilung/
Hambach rechtskräftig zum Hoheitsgebiet erhoben!
RWE waltet ohne Rechte an Grund und Boden.
AUSZUG: So beginnt die Bekanntgabe der Erhebung des Hoheitsgebietes Hambach entsprechend UN Charta Kapitel XI Artikel 73 vor 35 Unternehmen und Institutionen am 27. September 2018:
…
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist, wurden 55 relevante Unternehmen und Institutionen am 8. Oktober 2018 mit dem Verbot der Rodung sowie Nutzung aller Flächen des Hoheitsgebietes und der dieser zugehörigen 12 Seemei-len Handelszone belegt.
Ausschnitt:
Das Verbot schließt jede weitere Verletzung an der Natur und dem Organismus Erde in den deutschen Landen ein. Nachfolgend
sind die zugefügten schweren Wunden an unserer Mutter Erde auszuheilen. Hierzu haben nach dem Willen der Berechtigten jeweiliger Hoheitsgebiete eine Landschaft mit Seen und Mischwäl-dern von hochwertigen und ertragreichen Gewächsen, wie auch Eichen und Buchen zu entstehen.
…
und am 5.10.2019 Urteil wegen 2 Feldermausarten - was für ein Scheiss, wer soll das den glauben. So ein Super Mega Geschäft wegen 2 Arten auszuschlagen!
Aber wenn die Bodenrechte tatsächlich weg sind und RWE nicht drauf zugreifen kann, dann ist nichts mehr möglich!!! Und das stimmt eher als diese Feldermausmist!
Hat irgend eine Firma wegen Demos oder anderer Sachen nicht das Geschäft durchgezogen? Also Nachdenken!
Es bring also mE. was!
hier der link
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/46_181005/index.php
Hambacher Forst darf vorläufig nicht gerodet werden
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Oktober 2018
Das Oberverwaltungsgericht hat mit Eilbeschluss vom heutigen Tag entschieden, dass die RWE Power AG den Hambacher Forst nicht roden darf, bis über die Klage des BUND NRW gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohletagebau Hambach entschieden ist. Im Übrigen darf die RWE Power AG im Tagebau Hambach weiter Braunkohle fördern, solange sie nicht die bewaldeten Flächen des Hambacher Forsts in Anspruch nimmt.
Die Bezirksregierung Arnsberg hatte als zuständige Bergbehörde die sofortige Vollziehung des für den Zeitraum vom 1. April 2018 bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Hauptbetriebsplans angeordnet. Die RWE Power AG hätte deshalb den Hambacher Forst weiter roden dürfen. Um dies zu verhindern, beantragte der BUND NRW, der gegen den Hauptbetriebsplan Klage erhoben hat, die Gewährung von Eilrechtsschutz. Dies lehnte das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 31. Juli 2018 ab. Auf die Beschwerde des BUND NRW hat das Oberverwaltungsgericht nun die aufschiebende Wirkung der beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Klage wiederhergestellt, soweit der Hauptbetriebsplan in seinem südöstlichen bzw. südlichen Geltungsbereich Abgrabungen und die Anlegung einer ersten Sohle unter Inanspruchnahme des Hambacher Forsts zulässt.
Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 11. Senat ausgeführt: Der Ausgang des Klageverfahrens, in dem die Rechtmäßigkeit des Hauptbetriebsplans und damit auch die darin zugelassene Rodung des Hambacher Forsts zu prüfen ist, sei offen. Es müsse geklärt werden, ob der Hambacher Forst, obwohl er der EU-Kommission bisher nicht nach der Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Richtlinie als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemeldet worden sei, wegen der Vorkommen der Bechsteinfledermaus oder des großen Mausohrs oder des Lebensraumtyps des dortigen Waldes dem Schutzregime für „potentielle FFH-Gebiete“ unterfalle.
oder hier mal was zum Stöbern:
http://www.deutsche-eidgenossenschaft.de/hans-xaver-meier/
https://www.youtube.com/watch?v=uMHuHAfxnzA&list=PLSnB8chb9iUEj6QDj-VKlAkVhvJEp0Mp4