Anonymous ID: 23b743 Feb. 2, 2019, 7:10 a.m. No.5001661   🗄️.is 🔗kun

>>5001464

>Das heißt, dass man diese Vereine, da sie nicht rechtsfähig sind, auch nicht verklagen kann.

 

Auch strafrechtrechtlich ist eine "Partei" nicht zu belangen obwohl alle Parteien den Straftatbestand nach § 129 StGB erfüllen.

 

Nur haben die "Gesetzgeber" = Parteien dem einen Riegel vorgeschoben um uns ungestraft zu versklaven und auszuplündern.

 

Die Staatssimulation BRD bezahlt als Arbeitgeber aller Richter deren Gehalt…

 

Die BRD ist nichts anderes als das Computerspiel Die Sims

 

https://www.gesetze-im-internet.de/ stgb/__129.html

Anonymous ID: 23b743 Feb. 2, 2019, 7:27 a.m. No.5001779   🗄️.is 🔗kun

>>5001747

>Die Parteien sind zum einen Wirtschaftsbetriebe

 

Schau Dir die Sie plündern Deutschland (kurz SPD) an, welche Beteiligungen diese an Medienunternehmen und welche Zeitungen und Zeitschriften dieser selbst gehören, das ergibt dann in etwa die Größe eines mittleren Industrie Unternehmens.