Ich frage mich schon die ganze Zeit, wie man als angeblicher "Staatsbürger" eine Partei wählen kann? Kann eine Partei überhaupt Gesetze erlassen?
Ein Blick ins Gesetzbuch BGB; dort wird unter Parteienrecht beschrieben, dass eine Partei ein nicht rechtsfähiger Verein ist. (Link: https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/rechtsgrundlagen.html#5626d92d-1391-4adf-87f0-00e3d4044297 )
Weiterhin, fallen dann Parteien deshalb unter §54 BGB. Dort heißt es unter anderem:
[1] Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. [2] Aus einem Rechtsgeschäfte, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln Mehrere, so haften sie als Gesammtschuldner.
Das würde ja bedeuten, dass Politiker persönlich für Rechtsgeschäfte haften (würden), allerdings aber wiederum durch das Parteiengesetz (1968), welches von "Parteien" erlassen wurde, d.h. von nichts rechtsfähigen Vereinen, der zweite Absatz für Parteien außer Kraft gesetzt.
Wie aber kann ein nicht rechtsfähiger Verein nun Gebietskörperschaften übergeben oder Gesetze erlassen, und nicht mal Verantwortung (also Haftung) dafür übernehmen? GAR NICHT.
Das heißt, dass man diese Vereine, da sie nicht rechtsfähig sind, auch nicht verklagen kann. Umgekehrt können sie den Bürger (rechtlich) gesehen auch nicht verklagen, da sie nicht rechtsfähig sind. Verträge kann man also mit diesen Vereinen auch nicht eingehen. Was wiederum bedeutet: Dass Parteien nicht gewählt werden können.
Politische Parteien sind nicht gewählt, können nicht verklagt werden und dürften per se auch Bürger nicht verklagen, sie können keine Verträge mit der Bevölkerung eingehen, dass sie jegliche Haftung von sich weisen (siehe Parteiengesetzbuch) und können daher keine Gebietskörperschaften übergeben, weil sie nicht rechtsfähige Vereine sind.
Warum ist das kein Skandal? Warum gibt es hierzu kein Aufschrei? Die Fakten sind ja eindeutig. Im Prinzip ist das im wahrsten Sinne des Wortes ein "Staat im Staate" (wohl aber eher Vereine im Staat) und dieser heißt: "Bund".