Anonymous ID: d1ec5e Feb. 25, 2019, 2:25 a.m. No.5374206   🗄️.is 🔗kun

>>5373860

>Achtung Anons - das ist pures Dynamit!

Allerdings.

>Man braucht Geduld und darf auch gerne zwischen den Zeilen lesen…

Hört sich höchst kompetent an! Guter Hinweis, Danke!

Sheep no more!

>REORGANISATION DEUTSCHLANDS

!!!

Anonymous ID: d1ec5e Feb. 25, 2019, 2:49 a.m. No.5374273   🗄️.is 🔗kun   >>4522 >>9383

>>5140443 (pb) #14

ERMITTLUNGEN WIEDERAUFGENOMMEN

Aufgrund der Öffentlichkeitsmachung zum Handeln gezwungen, verkündete die Staatsanwaltschaft Oldenburg nun vor wenigen Tagen:

Die Ermittlungen im Fall der Vergewaltigung der 15-jährigen Alexandra durch einen Syrer von Mai 2018 sind wiederaufgenommen!

Die zuständige Staatsanwältin Frau U. teilte mit, dass sie von einer möglichen Zeugin und einem dazugehörigen Chatverlauf nichts wusste: „Dieser Chatverlauf liegt mir nicht vor.“

 

STAATSANWÄLTIN WIDERSPRICHT KRIMINALOBERKOMMISARIN

Ein Paukenschlag! Denn sowohl Mutter Lorina Seiler als auch Opfer Alexandra können bezeugen, dass Kriminaloberkommisarin Stephanie S. Fotos von dem Instagram-Chatverlauf der Zeugin gemacht hat. Anscheinend hat sie diesen Chatverlauf aber nicht der Ermittlungsakte beigefügt!

 

Damit erhärtet die Aussage der Staatsanwältin, das Beweisstück nie erhalten zu haben, den Strafvereitelungsverdacht gegen die Polizeibeamtin, gegen die Mutter Lorina Seiler & ich bereits eine entsprechende Strafanzeige gestellt haben!

 

ANORDNUNG DER POLIZEI VERSTÖßT GEGEN GRUNDGESETZ

Die Polizeidirektion Braunschweig versucht nun, mich mit allen Mitteln zum Schweigen zu bringen: Obwohl ich einer ersten Anordnung nachkam, indem ich Nachname und Bildnis der Beamtin entfernte/entfremdete, fordert die Polizei nun, dass ich alle Beiträge und Videos zu löschen habe!

Dies verstößt jedoch gegen Artikel 5 des Grundgesetzes „Meinungs- & Pressefreiheit“.

Denn: Durch die Anonymisierung der Beamtin verletze ich keinerlei Persönlichkeitsrechte, wodurch eine Anordnung zur Löschung unzulässig ist!

 

Außerdem ist die weitere Anordnung, sämtliche Kommentare (insgesamt 2.377) nach strafrechtlich relevantem Inhalt zu durchsuchen und zu löschen, unzulässig, da dies erneut gegen die freie Meinungsäußerung eines Anderen verstößt und unabhängig davon laut DSGVO der Betreiber (Facebook) einer Plattform für das Löschen von Hasskommentaren zuständig ist und nicht der Nutzer (ich)!

 

Doch um dies beweisen zu können, müsste ich eine sogenannte „Anfechtungsklage“ gegen die Polizeidirektion Braunschweig einlegen.

Das Problem: Aufgrund der Komplexität des Falles kostet diese Klage ca. 4.000€, wie mir mein Anwalt, der bereit wäre, diesen Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht zu tragen, mitteilte.

 

https://t.me/henrykstoeckl

https://www.facebook.com/100026664648460/posts/254458825452937?sfns=xmwa

https://youtu.be/YT_FOaeviaE