Anonymous ID: 4ed481 April 1, 2019, 12:09 p.m. No.6006668   🗄️.is 🔗kun

>>6006198

 

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kirchensteuer-bischof-fordert-debatte-ueber-weitere-einnahmequellen-a-1260228.html

 

nehmt das geld von den moslems!!!!!!!!!!!!!

Anonymous ID: 4ed481 April 2, 2019, 10:06 a.m. No.6018711   🗄️.is 🔗kun

>>5898270

 

es geht los mit der ZENSUR und den Lizenzen.

 

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rundfunklizenz-Landesmedienanstalt-Bayern-untersagt-Drachenlord-Livestream-4354856.html

 

Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt Bayern untersagt "Drachenlord"-Livestream

heise online

4-5 Minuten

 

Die Bayrische Landesmedienanstalt hat dem Youtuber Rainer „Drachenlord“ Winkler wegen einer fehlenden Rundfunklizenz das Livestreaming über seinen Kanal „Drache_Offiziell“ untersagt. Winkler habe täglich über das Portal Younow Livestreams verbreitet, in denen er sich an die Allgemeinheit richte, erhaltene Chat-Nachrichten kommentiere und beantworte und damit zur öffentlichen Meinungsbildung beitrage, argumentiert die Behörde. Damit sei „Drache_Offiziell“ als Rundfunk zu bewerten.

 

Der Entscheid gilt ab sofort. Winkler alias Drachenlord kann laut Mitteilung der Medienanstalt nun noch binnen eines Monats Rechtsmittel dagegen einlegen. Winkler brachte es vor allem durch seine sehr aktive Szene von Hatern zur größerer Bekanntheit. Im vergangenen Jahr kam es in seinem Heimatort etwa zu Hass-Demos gegen ihn, bei denen sich mehrere hundert Personen versammelten. Die Polizei sprach Platzverweise aus. Zuvor hatte Winkler unter Nennung seiner Adresse seine Kritiker zu Klärung von Angesicht zu Angesicht aufgefordert.

 

In seinen Videos thematisiert Winkler unter anderem seinen Alltag und provoziert dabei auch mit extremen Meinungen – einmal bezeichnete er etwa den Holocaust als "nice Sache". Seine Kritiker beschimpfen ihn und machen sich unter anderem über sein Aussehen, sein Gewicht und seine Ansichten lustig.

Let's Plays mit Lizenz

 

Ärger wegen Rundfunklizenz gibt es für die Contentschaffenden auf den Videoplattformen immer wieder. Unter anderem forderten die Behörden Lizenzen von den Machern von Let‘s-Play-Videos, etwa von dem in Deutschland sehr populären „Gronkh“. Daran entzündete sich eine Debatte, ob ein kommentierter Gamingstream überhaupt eine Lizenz erfordere.

 

Laut Paragraf 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) wird Rundfunk mit Lizenzpflicht folgendermaßen definiert:

• Als Rundfunkangebot gilt jeder lineare Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet, durch die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflusst werden kann und entlang eines Sendeplans verbreitet wird.

• Das Angebot richtet sich an mehr als potenziell 500 gleichzeitige Nutzer

• Das Angebot ist journalistisch/redaktionell gestaltet

• Das Angebot dient nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken

 

usw.