Hat die LINKE auch schon versucht aber auf Stadtratebene:
https:/ / www.vice.com/de/article/yw84gj/dieser-inhaftierte-will-sich-aus-dem-knast-in-den-stadtrat-wahlen-lassen
Wurde aber durch die Staatsanwahltschaft gestoppt:
„Laut Paragraf 45a Strafgesetzbuch ist, wer wegen eines Verbrechens verurteilt wurde, für fünf Jahre ab Haftentlassung nicht wählbar“, so Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (43)."
https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/linke-nominieren-haeftling-staatsanwalt-stoppt-knacki-kandidatur-61017492.bild.html
Wie sieht das im EU Wahlrecht aus? Gibt es da änliche Bestimmungen/ Paragrafen?
76765 78211 81765 70