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Henryk Stöckl
UNFASSBAR: STAATSANWALT WILL MĂRDER (2 afghanische Asylbewerber) VON MARKUS B. (22) AUS KĂTHEN MIT 1,5 JAHREN HAFT DAVONKOMMEN LASSEN
++Oberstaatsanwalt Gerhards tauschte SachverstĂ€ndigen aus, bis er einen fand, der von âHerzinfarkt als Todesursacheâ sprach. Dann schwĂ€chte er die Anklage auf âgefĂ€hrliche Körperverletzungâ ab!
++Tatortfotos ĂŒberfĂŒhren Staat & Medien, die von Herzinfarkt sprechen, der LĂŒge: Aus dem Kopf von Markus flossen Unmengen an Blut đ”++
++Die 2 afghanische Asylbewerber könnten nÀchstes Jahr bereits wieder auf freiem Fuà sein. Diese Richterin entscheidet am 17. Mai++
1,5 Jahre GefĂ€ngnis fĂŒr einen Mord? Was unvorstellbar klingt, meint Oberstaatsanwalt Hermann-Josef Gerhards aus Dessau wirklich ernst: 1 Jahr und 6 Monate fordert er als StrafmaĂ fĂŒr die Tötung von Markus B. durch 2 afghanische Asylbewerber, von denen einer lĂ€ngst abgeschoben worden sein sollte!
WAS WAR PASSIERT?
Am Abend des 8. September 2018 ging der 22-jÀhrige Deutsche Markus B. an einem Spielplatz in der Köthener Innenstadt vorbei, als er 3 afghanische MÀnner streiten sah.
Schlichtend ging er dazwischen, wollte die Situation deeskalieren.
Doch plötzlich schlugen 2 junge Asylbewerber auf Markus ein!
Er fiel zu Boden. Als er auf dem Boden lag, traten sie auf seinen Kopf ein, wie mehrere Augenzeugen berichten!
Markus starb in dieser Nacht!
6 Tage spĂ€ter, am 18.9.2018, kam es in Köthen zu einer GroĂdemonstration mit knapp 5.000 Teilnehmer, die ihrer Trauer ĂŒber den Tod und ihre Wut ĂŒber das Staatsversagen Ausdruck verliehen.
Ich war mit dabei war: https://www.facebook.com/100028212202868/posts/136990567251349?s=100028212202868&v=i&sfns=xmwa
SO BELĂGEN UNS STAAT & MEDIEN
Nach spektakulĂ€r schnellen 36 Stunden nach Markus Tod stand fĂŒr Polizei & Medien die Todesursache bereits fest: âHerzinfarktâ
Doch die Tatortfotos erzĂ€hlen eine ganze andere Wahrheit, was die Medien aber verschweigen: Denn an der Stelle, wo Markusâ Kopf lag, als er starb, sieht man eine riesige Blutlache, die aus seinem Kopf strömte!đ”
Fakt ist, dass ein derartiger Blutverlust tödlich ist und eine solche Wunde niemals von einem einfachen Sturz herrĂŒhren kann!
Doch der Fakten und Bilder zum Trotz spricht die gesamte Mainstream-Presse bis heute von einem Herzinfarkt als Todesursache!
ALS ERSTER GERICHTSMEDIZINER HERZTOD ANZWEIFELT, HOLT STAATSANWALT EINFACH EINEN ANDEREN!
Vor wenigen Wochen sagte nun eine Rechtsmedizinerin aus Jena vor Gericht aus: âMan könne nicht (âŠ) beweisen, dass Markus an einem plötzlichen Herzinfarkt allein starb!â Und das sagte sie wohl in dem Wissen, dass Markus an einem angeborenen Herzfehler litt.
Anscheinend gefiel Oberstaatsanwaltschaft Gerhards diese EinschĂ€tzung nicht, woraufhin er einen anderen Mediziner, den SachverstĂ€ndigen Steffen Heide von der UniversitĂ€t Halle, letzte Woche am Landgericht Dessau-RoĂlau aussagen lieĂ!
âEs spreche einiges dafĂŒr, dass der junge Mann den Herzstillstand schon erlitt, bevor er umfiel und sich eine Wunde am Hinterkopf zuzogâ, sagte dieser dann aus.
Dass die GlaubwĂŒrdigkeit dieses Rechtsmediziners durch mehrere Zeugenaussagen stark erschĂŒttert wird, die sahen, wie die TĂ€ter auf Markus Kopf traten und die Kopfwunde folglich nicht durch einen angeblichen Sturz herbeigefĂŒhrt wurde, scheint fĂŒr Gerhards keine Rolle zu spielen.
STAATSANWALT SCHWĂCHT ANKLAGE AB
Heute rĂŒckte Oberstaatsanwalt Gerhards dann tatsĂ€chlich vom Vorwurf der âKörperverletzung mit Todesfolgeâ (mind. 3 Jahre) ab und klagt die TĂ€ter nur noch wegen âGefĂ€hrlicher Körperverletzungâ (mind. 6 Monate) an!
AuĂerdem wendet Gerhards das Jugendstrafrecht fĂŒr beide kriminelle Asylbewerber an, obwohl einer der Afghanen zum Tatzeitpunk bereits volljĂ€hrig war!
Demnach halte er fĂŒr TĂ€ter Hidayatullah H. (17) 1 Jahr & fĂŒnf Monate und fĂŒr Ezatullah M. (19) 1 Jahr & acht Monate fĂŒr angemessen!
DIE KRANKE BEGRĂNDUNG FĂR DIE GERINGEN STRAFEN
Gerhards sagte heute, dass er den MĂ€nnern den Tod des Mannes nicht mehr zurechne. Seine BegrĂŒndung: âSie hĂ€tten der ĂŒblichen Lebenserfahrung nach nicht mit dem Tod des Mannes rechnen können!â
Ăbersetzt heiĂt das:
Dass der junge Mann also durch SchlĂ€ge und Tritte auf seinen Kopf starb, damit hĂ€tten die TĂ€ter nicht rechnen können. Es war also schlicht weg Pech fĂŒr den Toten. Den TĂ€tern treffe keine Schuld daran.
MĂRDER 2020 WIEDER AUF FREIEM FUĂ? RICHTERIN UDA SCHMIDT ENTSCHEIDET!
Am 17. Mai um 11:00 Uhr fĂ€llt im Landgericht-Dessau das Urteil. Sollte Richterin Uda Schmidt der Staatsanwaltschaft folgen, wĂ€ren beide afghanischen Mörder (da man die Untersuchungshaft anrechnet) bereits Anfang 2020 wieder auf freiem FuĂ! đ”
An Richterin Uda Schmidt: Ich rufe Sie auf, sich an Ihren Amtseid zu erinnern, und IM NAMEN DES VOLKES zu urteilen!
Sollten Sie 2 Mörder mit nichtmal 2 Jahren Haft davonkommen lassen, geben Sie mit solch lascher Bestrafung allen TĂ€tern einen Freifahrtsschein fĂŒr Ă€hnliche Straftaten!
Und was, wenn das nÀchste Opfer Ihr Sohn ist, Frau Schmidt?
QUELLE
https://www.n-tv.de/regionales/sachsen-anhalt/Staatsanwaltschaft-fordert-im-Koethen-Prozess-Jugendstrafen-article21009899.html
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gutachter-in-koethen-prozess-22-jaehriger-an-herzversagen-gestorben-16167307.html
https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/sachsen-anhalt-news/tod-von-marcus-b-koethen-prozess-staatsanwalt-fordert-haftstrafen-61728632.bild.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/article191687211/Gerichtsgutachten-Woran-starb-der-22-jaehrige-Koethener.html
https://web.archive.org/save/https://www.bild.de/news/ausland/news-ausland/nxivm-guru-von-sex-kult-vor-gericht-frauen-gebrandmarkt-genoetigt-missbraucht-61755274.bild.html