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Henryk Stöckl

UNFASSBAR: STAATSANWALT WILL MÖRDER (2 afghanische Asylbewerber) VON MARKUS B. (22) AUS KÖTHEN MIT 1,5 JAHREN HAFT DAVONKOMMEN LASSEN

 

++Oberstaatsanwalt Gerhards tauschte SachverstĂ€ndigen aus, bis er einen fand, der von „Herzinfarkt als Todesursache“ sprach. Dann schwĂ€chte er die Anklage auf „gefĂ€hrliche Körperverletzung“ ab!

++Tatortfotos ĂŒberfĂŒhren Staat & Medien, die von Herzinfarkt sprechen, der LĂŒge: Aus dem Kopf von Markus flossen Unmengen an Blut đŸ˜”++

++Die 2 afghanische Asylbewerber könnten nĂ€chstes Jahr bereits wieder auf freiem Fuß sein. Diese Richterin entscheidet am 17. Mai++

 

1,5 Jahre GefĂ€ngnis fĂŒr einen Mord? Was unvorstellbar klingt, meint Oberstaatsanwalt Hermann-Josef Gerhards aus Dessau wirklich ernst: 1 Jahr und 6 Monate fordert er als Strafmaß fĂŒr die Tötung von Markus B. durch 2 afghanische Asylbewerber, von denen einer lĂ€ngst abgeschoben worden sein sollte!

 

WAS WAR PASSIERT?

Am Abend des 8. September 2018 ging der 22-jÀhrige Deutsche Markus B. an einem Spielplatz in der Köthener Innenstadt vorbei, als er 3 afghanische MÀnner streiten sah.

Schlichtend ging er dazwischen, wollte die Situation deeskalieren.

 

Doch plötzlich schlugen 2 junge Asylbewerber auf Markus ein!

Er fiel zu Boden. Als er auf dem Boden lag, traten sie auf seinen Kopf ein, wie mehrere Augenzeugen berichten!

Markus starb in dieser Nacht!

 

6 Tage spĂ€ter, am 18.9.2018, kam es in Köthen zu einer Großdemonstration mit knapp 5.000 Teilnehmer, die ihrer Trauer ĂŒber den Tod und ihre Wut ĂŒber das Staatsversagen Ausdruck verliehen.

Ich war mit dabei war: https://www.facebook.com/100028212202868/posts/136990567251349?s=100028212202868&v=i&sfns=xmwa

 

SO BELÜGEN UNS STAAT & MEDIEN

Nach spektakulĂ€r schnellen 36 Stunden nach Markus Tod stand fĂŒr Polizei & Medien die Todesursache bereits fest: „Herzinfarkt“

 

Doch die Tatortfotos erzĂ€hlen eine ganze andere Wahrheit, was die Medien aber verschweigen: Denn an der Stelle, wo Markus’ Kopf lag, als er starb, sieht man eine riesige Blutlache, die aus seinem Kopf strömte!đŸ˜”

Fakt ist, dass ein derartiger Blutverlust tödlich ist und eine solche Wunde niemals von einem einfachen Sturz herrĂŒhren kann!

 

Doch der Fakten und Bilder zum Trotz spricht die gesamte Mainstream-Presse bis heute von einem Herzinfarkt als Todesursache!

 

ALS ERSTER GERICHTSMEDIZINER HERZTOD ANZWEIFELT, HOLT STAATSANWALT EINFACH EINEN ANDEREN!

Vor wenigen Wochen sagte nun eine Rechtsmedizinerin aus Jena vor Gericht aus: „Man könne nicht (
) beweisen, dass Markus an einem plötzlichen Herzinfarkt allein starb!“ Und das sagte sie wohl in dem Wissen, dass Markus an einem angeborenen Herzfehler litt.

 

Anscheinend gefiel Oberstaatsanwaltschaft Gerhards diese EinschĂ€tzung nicht, woraufhin er einen anderen Mediziner, den SachverstĂ€ndigen Steffen Heide von der UniversitĂ€t Halle, letzte Woche am Landgericht Dessau-Roßlau aussagen ließ!

„Es spreche einiges dafĂŒr, dass der junge Mann den Herzstillstand schon erlitt, bevor er umfiel und sich eine Wunde am Hinterkopf zuzog“, sagte dieser dann aus.

 

Dass die GlaubwĂŒrdigkeit dieses Rechtsmediziners durch mehrere Zeugenaussagen stark erschĂŒttert wird, die sahen, wie die TĂ€ter auf Markus Kopf traten und die Kopfwunde folglich nicht durch einen angeblichen Sturz herbeigefĂŒhrt wurde, scheint fĂŒr Gerhards keine Rolle zu spielen.

 

STAATSANWALT SCHWÄCHT ANKLAGE AB

Heute rĂŒckte Oberstaatsanwalt Gerhards dann tatsĂ€chlich vom Vorwurf der „Körperverletzung mit Todesfolge“ (mind. 3 Jahre) ab und klagt die TĂ€ter nur noch wegen „GefĂ€hrlicher Körperverletzung“ (mind. 6 Monate) an!

Außerdem wendet Gerhards das Jugendstrafrecht fĂŒr beide kriminelle Asylbewerber an, obwohl einer der Afghanen zum Tatzeitpunk bereits volljĂ€hrig war!

 

Demnach halte er fĂŒr TĂ€ter Hidayatullah H. (17) 1 Jahr & fĂŒnf Monate und fĂŒr Ezatullah M. (19) 1 Jahr & acht Monate fĂŒr angemessen!

 

DIE KRANKE BEGRÜNDUNG FÜR DIE GERINGEN STRAFEN

Anonymous ID: 43437a May 9, 2019, 1:17 a.m. No.6453077   đŸ—„ïž.is 🔗kun   >>3336 >>3430 >>4146 >>5537

>>6453075

 

Gerhards sagte heute, dass er den MĂ€nnern den Tod des Mannes nicht mehr zurechne. Seine BegrĂŒndung: „Sie hĂ€tten der ĂŒblichen Lebenserfahrung nach nicht mit dem Tod des Mannes rechnen können!“

 

Übersetzt heißt das:

Dass der junge Mann also durch SchlĂ€ge und Tritte auf seinen Kopf starb, damit hĂ€tten die TĂ€ter nicht rechnen können. Es war also schlicht weg Pech fĂŒr den Toten. Den TĂ€tern treffe keine Schuld daran.

 

MÖRDER 2020 WIEDER AUF FREIEM FUß? RICHTERIN UDA SCHMIDT ENTSCHEIDET!

Am 17. Mai um 11:00 Uhr fĂ€llt im Landgericht-Dessau das Urteil. Sollte Richterin Uda Schmidt der Staatsanwaltschaft folgen, wĂ€ren beide afghanischen Mörder (da man die Untersuchungshaft anrechnet) bereits Anfang 2020 wieder auf freiem Fuß! đŸ˜”

 

An Richterin Uda Schmidt: Ich rufe Sie auf, sich an Ihren Amtseid zu erinnern, und IM NAMEN DES VOLKES zu urteilen!

Sollten Sie 2 Mörder mit nichtmal 2 Jahren Haft davonkommen lassen, geben Sie mit solch lascher Bestrafung allen TĂ€tern einen Freifahrtsschein fĂŒr Ă€hnliche Straftaten!

Und was, wenn das nÀchste Opfer Ihr Sohn ist, Frau Schmidt?

 

QUELLE

https://www.n-tv.de/regionales/sachsen-anhalt/Staatsanwaltschaft-fordert-im-Koethen-Prozess-Jugendstrafen-article21009899.html

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gutachter-in-koethen-prozess-22-jaehriger-an-herzversagen-gestorben-16167307.html

https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/sachsen-anhalt-news/tod-von-marcus-b-koethen-prozess-staatsanwalt-fordert-haftstrafen-61728632.bild.html

https://www.welt.de/politik/deutschland/article191687211/Gerichtsgutachten-Woran-starb-der-22-jaehrige-Koethener.html