Jeffrey EPSTEIN wurde gestern Abend verhaftet!
Ein großes Stück Wahrheit kommt, viele bekannte Namen…
Von 2015:
Prinz Andrews Kumpel und seine Schwäche für „Girls“
Er ist Finanzier, Multimillionär und verurteilter Pädophiler. In seinem Adressbuch stehen die Handynummern von Prinz Andrew und Bill Clinton. Aber wer ist dieser Jeffrey Epstein eigentlich?
Das, was er ist, will er nicht sein, und das, was er sein will, ist er nicht. Jeffrey Epstein sieht sich gern als milliardenschweren Finanzjongleur porträtiert, mit Kontakten zu königlichen Hoheiten und amerikanischen Präsidenten und mit einer Schwäche für sehr junge Frauen, die er gern „Girls“ nennt.
Aber dass der langjährige Kumpel des britischen Prinzen Andrew und Reisekompagnon Bill Clintons bei diesen Mädchen mindestens einmal, angeblich vielmals unter jene Altersgrenze gegriffen hat, die das Gesetz vorsieht, und deshalb als pädophiler Sexualtäter verurteilt wurde, möchte der 61-jährige New Yorker gern vergessen machen.
Hingegen lässt sich Epstein unwidersprochen als „Milliardär“ bezeichnen, obwohl sein Vermögen vom Fachjournal „Forbes“ bereits vor vier Jahren auf einen Betrag „allenfalls“ im dreistelligen Millionensegment taxiert wurde. Seitdem dürfte es deutlich geschmolzen sein, zogen sich doch einstige Geschäftspartner und einflussreiche Freunde zurück. Allen voran Prinz Andrew, den er anderen Gästen salopp als „Andy“ vorstellte, und Bill Clinton. Der Duke of York soll laut den Gerichtspapieren in einem aktuellen Prozess in Florida ebenfalls Liebesdienste von minderjährigen Mädchen genossen haben. Gegen Clinton gibt es keine derartigen Vorwürfe.
Nur 18 Monate Haft
Epstein wurde bereits 2008 verurteilt, weil er mindestens in einem Fall die Prostitutionsdienste einer 14-Jährigen in Anspruch genommen habe. Als Gegenleistung für dieses Eingeständnis ließ die Staatsanwaltschaft andere Vorwürfe fallen. Der Beschuldigte erhielt lediglich 18 Monate Haft. Mit weiteren 17 minderjährigen Mädchen soll sich Epstein außergerichtlich durch Zahlung von mehreren Millionen Dollar verglichen haben. Nach nur 13 Monaten war der sportive Silberschopf wieder frei und zurück in den Bussi-Kreisen des internationalen Geld- und Politadels.
Jetzt aber wirbelt der alte Fall neuen Staub auf. Denn vier damals minderjährige Mädchen verklagen die Bundesstaatsanwaltschaft der USA. Die Justizbehörde habe die Rechte von Verbrechensopfern verletzt, weil er die betroffenen jungen Frauen nicht informierte über den Deal mit Epstein, gegen das Einräumen eines einzelnen Vorwurfs die anderen Klagen fallen zu lassen. Der Staat hätte den außergerichtlichen Vergleichen nicht zustimmen dürfen. Vergeblich versuchte Epstein, den Prozess gegen Zahlung von 300.000 Dollar einstellen zu lassen.
Als „Sexsklavin“ missbraucht
Der neualte Rechtsstreit bringt Prinz Andrew, als drittes Kind der Queen die Nummer 5 im Thronfolge-Ranking, zurück in die Schlagzeilen. Eine inzwischen 30-jährige Frau behauptet in dem jetzt in Florida anhängigen Prozess, Seine Königliche Hoheit habe sie als seinerzeit 17-Jährige „wiederholt“ als „Sexsklavin“ missbraucht. Die unfreiwilligen Liebesdienste für den Duke of York habe sie in London, New York und auf den Virgin Islands leisten müssen, behauptet die damals Minderjährige. Sie sei mit 15 Jahren von Ghislaine Maxwell in diese Kreise eingeführt worden. Die langjährige Freundin Epsteins habe ihr beigebracht, wie sie – gegen jeweils einige Hundert Dollar Bezahlung und entkleidet bis auf die Dessous – den reichen Amerikaner zu massieren habe.
Ghislaine, Tochter des 1991 durch einen Sturz von seiner (ebenfalls „Ghislaine“ getauften) Segelyacht gestorbenen Medienmoguls Robert Maxwell, bezeichnet die Vorwürfe als „Lügen und Diffamierungen“. Der Buckingham Palast weist alle Vorwürfe gegen Prinz Andrew ebenso kategorisch zurück. Weder Maxwell noch der Duke müssen im aktuellen Prozess eine Gerichtsvorlage befürchten. Denn nicht sie sind dort die Beklagten, sondern die Bundesstaatsanwälte. Und auch Epstein muss sich kaum auf neues juristisches Ungemach einstellen, kann er doch nicht wegen ein und desselben Deliktes, nämlich dem Verkehr mit und der Vermittlung von minderjährigen Prostituierten, zweimal verklagt werden.
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