Anonymous ID: 613520 Dec. 23, 2019, 4:13 a.m. No.7597907   🗄️.is 🔗kun   >>0964 >>0992

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Landgericht Bielefeld führt Sharia ein: Islamische Blutrache zählt nicht als Mord

Die Islamisierung Deutschlands geht weiter.

 

Das Landgericht Bielefeld hat offiziell die Sharia eingeführt. Die Richter stuften einen grausam verübten Mord im Rahmen der islamischen Blutrache lediglich als „Körperverletzung mit Todesfolge“ ein.

 

In Bielefeld passieren merkwürdige Dinge: Da wird ein Polizist bestraft, der wegen zunehmender Migrantengewalt an einem privaten Messerabwehrtraining teilgenommen hat. Jetzt müssen sich vor dem Bielefelder Landgericht zwei jesidische Kurden wegen „Körperverletzung mit Todesfolge“ verantworten, die einem libanesischen Jesiden – einen Gegner des IS – aus seiner Wohnung lockten und dann vor seiner Haustür mit 25 Messerstichen regelrecht abschlachteten. Aus Rache, weil er einem der Schlächter Tage vorher das Nasenbein gebrochen hatte. Ein Richter sieht in dem feigen Racheakt weder Heimtücke noch ein Mordmerkmal.

 

Richter: Islamische Blutrache ist kein Mord

Blutrache ist laut Wikipedia in großen Teilen der Türkei, aber auch in anderen islamischen Ländern wie Albanien, Somalia und muslimischen Kaukasusgegenden eine durchaus geläufige Methode, um Konflikte zu regeln. Nun scheint es auch als Exportgut in Deutschland eingeführt zu werden, unterstützt von einem Richter, der die ursprüngliche Mordanklage der Staatsanwaltschaft verwarf und im Fall der beiden kurdischstämmigen Täter mit türkischer und deutscher Staatsbürgerschaft nur noch eine Anklage wegen „Körperverletzung mit Todesfolge“ zuließ – wenig beeindruckt von den grausamen Details, die beim Prozessauftakt vom Staatsanwalt vorgelesen wurden.

Nach einem Bericht der WELT sollen „die beiden Brüder aus Herford und Lüdinghausen Ende Mai aus Rache einen 32-Jährigen mit zahlreichen Messerstichen getötet und an einer Straßenkreuzung in Hiddenhausen bei Herford liegen gelassen haben.“ Nach der Beschreibung von Staatsanwalt Christopher York wurde Raschad. A. mittels einer 15 Zentimeter langen Messerklinge mit 25 Messerstichen regelrecht abgeschlachtet. Zahlreiche Organe wurden zerfetzt. Bei einem 23 Zentimeter tiefen Stich stieß der Täter offenbar sogar noch den Griff mit in die Wunde. Anschließend wurde der Rücken des Opfers perforiert.

Der Hinrichtung soll laut Westfalenblatt ein Streit um Geld vorausgegangenen sein. Das Opfer Raschad A. soll dem späteren Messerstecher angeblich 1200 Euro geschuldet haben. Bei einer Auseinandersetzung um die Rückzahlung soll der Libanese dem Schuldner ein blaues Auge geschlagen und die Nase gebrochen haben. Tage später hat der Bruder des Verprügelten Raschad A. mit einem Telefonat aus dem Haus gelockt. Daraufhin erfolgte die Bluttat, die nach Auffassung des Richters weder heimtückisch noch aus niedrigen Beweggründen geschah.

 

Rechtsstaat kollabiert

Bei all dem ist neben dem abgeschlachteten Jesiden noch ein weiteres Opfer zu beklagen: Der deutsche Rechtsstaat, der wohl zukünftig das Gewohnheitsrecht bei Clan- und Familienstreitigkeiten mit einbezieht. Ob allerdings die Familie von Raschad. A darüber glücklich ist, darf eher bezweifelt werden. Laut Westfalenblatt kamen zur Beerdigung des Opfers, der im Südlibanon beigesetzt wurde, mehr als 2000 Trauergäste.

Raschad war nach Aussagen eines Bruders in der Heimat seiner Familie sehr beliebt. „Als der IS die Kurden in Sindschar angegriffen hat, hat er Geld und Kleidung für die Kurden gesammelt.“ Die Anteilnahme am Tod seines Bruders sei überwältigend. Sicherlich werden viele mit ebenso großer Anteilnahme den Prozess um eine „Körperverletzung mit Todesfolge“ verfolgen, besonders die Urteilsverkündung.