Wenn Marianne Wilfert an die Zeugen Fragen stellt, wird sie immer wieder von dem eifrigen Oberstaatsanwalt Zuber unterbrochen.
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Die Angeklagte gefährde das friedliche Zusammenleben. Die Rechtsgemeinschaft müsse sich wehren gegen Leute wie die Angeklagte, dies sei „wehrhafte Demokratie“. Da die Angeklagte, Frau Wilfert, keine Hoffnung auf Besserung gebe, müsse die Strafe ohne Bewährung verhängt werden. Ihr Computer müsse einbehalten werden und sie müsse die Kosten des Verfahrens tragen.
Nach knapp 30 Minuten Beratung verkündete Richter Roland Braun um 15:15 Uhr das Urteil: 1 Jahr und 6 Monate Haft zur Bewährung, zuzüglich einer Geldstrafe von 2000 Euro. Dazu solle der Computer von Frau Wilfert einbehalten bleiben und sie habe die Kosten des Verfahrens zu tragen. In der kurzen Begründung erklärte der Richter, daß er alle Anklagepunkte als erwiesen ansehe.
https://endederluege.blog/2020/01/22/marianne-wilfert-prozess-beendet-hexe-durfte-nicht-verbrannt-werden/