Der Tagesspiegel argumentiert der Fall sei klar, da bereits verjährt.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/paedophiles-experiment-kentler-opfer-wollen-land-verklagen/25392708.html
Wenn das Experiment aber 2003 noch lief, ist das eine irreführende Falschaussage:
<Je schwerer ein Delikt mit Strafe bedroht ist, desto länger kann es im Strafrecht geahndet werden. Für Straftaten aus dem Bereich des sexuellen Kindesmissbrauchs kommen Verjährungsfristen zwischen fünf und 20 Jahren (bei Missbrauch mit Todesfolge 30 Jahre) in Betracht.
https://beauftragter-missbrauch.de/recht/strafrecht/verjaehrungsfristen/