Anonymous ID: 41a042 March 25, 2020, 6:24 a.m. No.8558666   🗄️.is 🔗kun

COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

(nach BWKG-Mitteilung vom 23.3.2020)

 

  1. Corona-Mehrkostenpauschale:

Für jeden voll- oder teilstationären Patienten vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 kann das Krankenhaus einen Zuschlag in Höhe von 50 € für coronabedingte Mehrkosten (insbesondere für persönliche Schutzausrüstungen) abrechnen.

Dies gilt für alle Patienten.

Das Bundesministerium kann per Rechtsverordnung den Zeitraum verlängern und auch die Zuschlagshöhe anpassen.

 

  1. Psychiatrie:

Die Freihaltepauschale, der Investitionszuschuss für zusätzliche Intensivbetten und die Corona-Mehrkostenpauschale gelten gleichermaßen für die Psychiatrie und Psychosomatik.

 

  1. Fixkostendegressionsabschlag und Erlösausgleiche:

Der Fixkostendegressionsabschlag ist für das Jahr 2020 für sämtliche Leistungen eines Krankenhauses ausgesetzt. Von den Regelungen zu den Mehr- und Mindererlösausgleichen kann von den Vertragsparteien vor Ort abgewichen werden.

Die Ausgleichszahlungen für freigehaltene Betten und der Zuschuss für die zusätzlichen Intensivbetten gehen nicht in den Gesamtbetrag oder die Erlösausgleiche ein.

 

  1. Pflegepersonalkostenfinanzierung:

Der Pflegeentgeltwert wird von 146,55 € auf 185 € erhöht und gilt zukünftig als ein Mindest-Pflegeentgeltwert.

Es findet kein Ausgleich bei den Häusern statt, die tatsächlich einen niedrigeren Pflegeentgeltwert haben. Die Häuser, die einen höheren Pflegeentgeltwert für das Jahr 2020 nachweisen können, können diesen geltend machen.

Unterdeckungen werden ausgeglichen, Überdeckungen sind nicht zurückzuzahlen. Diese Regelung gilt ab dem 1. Mai 2020.

 

  1. Verkürzung der Zahlungsfrist:

Die Zahlungsfrist wird für alle bis zum 31. Dezember 2020 erbrachten und in Rechnung gestellten Leistungen auf fünf Tage verkürzt und gilt damit auch für alle bei den Krankenkassen bereits liegenden Rechnungen.

 

  1. MDK-Prüfquote:

Die bisher vorgesehene MDK-Prüfquote wird von 12,5 Prozent auf 5 Prozent reduziert.

Die bisher vorgesehenen Strafzahlungen von maximal 10 Prozent auf den Differenzbetrag beziehungsweise mindestens 300 € sind für die Jahre 2020 und 2021 aufgehoben.

 

Kann es sein, dass man in Kürze einige Vorhänge lüften wird und es eigentlich darum geht mit den vielen Menschen klarzukommen, die deshalb physisch umkippen werden?

Anonymous ID: 41a042 March 25, 2020, 6:35 a.m. No.8558734   🗄️.is 🔗kun   >>8796

>>8550700

> insofern halte ich den begriff "psyop" an der stelle für nicht zutreffend.

Eine PsyOp muss nicht negativ sein.

 

Und Q ist effektiv eine PsyOp, allerdings eine Gute.

 

Programmierung mit Unsinn = PsyOp

De-Programmierung = PsyOp

Anonymous ID: 41a042 March 26, 2020, 7:12 a.m. No.8571090   🗄️.is 🔗kun   >>1116

>>8571047

>https://www.youtube.com/watch?v=NRFA_LYYesQ

>YesQ

Wie hoch sind die Chancen dass dies auf Zufall beruht?

 

https://www.youtube.com/watch?v=ofklEjamPys

 

So we hope you enjoy George's take on the future.

Why not put it in a safe place somewhere and take it out in 20 years?

To paraphrase a great Englishman, it may not get you what you want, but you just might find, it will get you what you need.