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Prag, 7.6.2Q2Q, Demo unter dem Motto:
WWG1WGA!
Heidelberg, den 5. Juni 2020
Der deutsche Staat unternimmt es mit den folgenden drei Methoden, politisch unliebsame Gegner mundtot zu machen:
Man wird in die „rechte“ Ecke gestellt.
Man wird als „Verschwörungstheoretiker“ abgestempelt.
Man wird in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie „zwangsuntergebracht“.
Beate Bahner wurde vom Freitag, 24.4.2020 bis einschließlich Freitag, 22.5.2020, insgesamt vier Wochen lang, in der Psychiatrie der LVR-Klinik Köln aufgrund eines Unterbringungsbeschlusses des Amtsgerichts Köln gegen ihren Willen ihrer Freiheit beraubt.
Sie erfuhr in der geschlossenen Abteilung mehrfach massive körperliche Gewalt, Knebelung (sogenannte „Fixierung“) und mehrfache Unterbringung in einem Isolationszimmer. Beate Bahner erhielt ferner eine Zwangsmedikation. Sie hatte keine Kraft, sich gegen den Unterbringungsbeschluss zu wehren.
Anlass für die Unterbringung war ein angeblicher Diebstahl von Speiseeis und Schokobrötchen in einer Tankstelle in der Kölner Innenstadt (Beate Bahner war zu Fuß unterwegs), das Umstoßen eines Blumenkübels sowie ein angeblicher Verstoß gegen das Rauchverbot. Diese Vorfälle sollen sich in der Nacht des 24. April 2020 ereignet haben. Akteneinsicht zu diesem Verfahren wurde beantragt.
Beate Bahner ist seit 23.5.2020 wieder auf freiem Fuß. Sie ist weiterhin als Anwältin in ihrer Kanzlei tätig. Um den laufenden Kanzleibetrieb aufrecht zu erhalten, wird darum gebeten, von Anrufen zu dieser Mitteilung abzusehen. Emails werden selbstverständlich beantwortet.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Beate Bahner
Commerzbank IBAN: DE69 6708 0050 0521 9486 02 BIC: DRESDEFF670
Steuer-Nr. 32011/30304
Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Aussage der GEZ-Medien das Ergebnis von friedlichen Protesten.
Wenn heute landesweit die linksterroristische Antifa gewaltsame Proteste durchführt, könnte es zu ähnlichen Bildern kommen. Es geht bald los…